Vertrauen ersetzt kein Verfahren – Warum die Bundesregierung ihre Asylzusagen an afghanische Ortskräfte neu bewerten muss
Als die Bundesregierung 2021 mit wehenden Fahnen aus Afghanistan abzog, blieb nicht nur das politische und moralische Chaos zurück – sondern auch zehntausende Menschen, denen eine Aufnahme in Deutschland „versprochen“ wurde. Damals ging alles schnell: NGOs reichten Namen ein, das Auswärtige Amt nickte ab, das Innenministerium stimmte unter humanitärem Druck zu. Heute – Jahre später – sitzen viele dieser Menschen in pakistanischen Hotels fest, finanziert von deutschen Steuergeldern. Und der deutsche Staat steht vor einem Dilemma: Sind Zusagen bindend, auch wenn sie ohne Kontrolle, mit gefälschten Pässen oder unter Umgehung rechtsstaatlicher Verfahren getroffen wurden?
Die Bundesregierung sagt: ja. Sie verweist auf „Vertrauen“, „Verantwortung“ und eine moralische Pflicht. Doch das greift zu kurz. Denn in einem Rechtsstaat darf Vertrauen kein Ersatz für Verfahren sein.
NGOs als Selektionsinstanz – ein Verfassungsbruch auf leisen Sohlen
Zahlreiche Aufnahmeentscheidungen wurden nach NGO-Empfehlung getroffen – Organisationen, die ohne demokratische Legitimation und ohne verwaltungsrechtliche Standards Menschen zur Aufnahme vorschlugen. Dass diese Praxis verfassungsrechtlich problematisch ist, liegt auf der Hand: Die Auswahl von Schutzberechtigten ist ein hoheitlicher Akt – keine zivilgesellschaftliche Beliebigkeit.
Art. 20 Abs. 2 GG garantiert das Demokratieprinzip: Exekutive Entscheidungen müssen auf Gesetzen beruhen, kontrollierbar und nachvollziehbar sein. Wenn das Auswärtige Amt Zusagen auf NGO-Basis trifft und später auf rechtliche Bindung pocht, untergräbt es genau diese Grundlagen.
Das Verteidigungsministerium warnt – das Auswärtige Amt winkt durch
Interne Hinweise aus dem Verteidigungsministerium (MoD) dokumentieren, dass sich unter den zur Aufnahme vorgesehenen Personen teils Namen befinden, die massive sicherheitsrechtliche Bedenken auslösen – sei es wegen mangelnder Identitätsnachweise, gefälschter Pässe oder dubioser Verbindungen.
Doch das Auswärtige Amt entgegnet lapidar: „Mensch ist Mensch – auch ohne Papiere.“ Das mag humanitär klingen, ist aber verfassungsrechtlich ein Skandal.
Denn: Der Staat hat nicht nur Schutzpflichten gegenüber Geflüchteten – er hat auch Schutzpflichten gegenüber der eigenen Bevölkerung. Wenn Hinweise auf Sicherheitsrisiken bestehen, müssen Aufnahmen gestoppt, überprüft und ggf. widerrufen werden. Alles andere wäre grob fahrlässig.
Vertrauensschutz ist kein Freibrief
Verwaltungsgerichte beginnen inzwischen, der Regierungslogik zu folgen: Wer eine Aufnahmezusage erhielt, soll sich darauf verlassen können. Doch auch das ist nur die halbe Wahrheit.
Im deutschen Recht – und erst recht im Verfassungsrecht – gilt:
Vertrauensschutz endet dort, wo Täuschung, Rechtsfehler oder neue sicherheitsrelevante Erkenntnisse vorliegen.
Es ist rechtsstaatlich geboten, dass der Staat jederzeit zur Korrektur befugt ist, wenn sich die Entscheidungsgrundlage als falsch oder manipuliert herausstellt – sei es durch gefälschte Identitäten, unterlaufene Verfahren oder politische Einflussnahme. Andernfalls würde aus einem humanitären Irrtum eine staatliche Selbstfesselung mit Ansage.
Fazit: Der Rechtsstaat ist keine humanitäre Gefälligkeitsmaschine
Humanität und Rechtsstaatlichkeit schließen sich nicht aus – aber Humanität ohne Verfahren zerstört den Rechtsstaat. Wenn NGOs die Selektion übernehmen, Ministerien sich gegenseitig widersprechen und Gerichte „Zusage ist Zusage“ urteilen, dann verlieren wir das Fundament, auf dem unser Asylsystem ruht: rechtsstaatliche Kontrolle, demokratische Legitimation und Schutz der Allgemeinheit.
Der Staat darf Hilfe leisten.
Aber er darf sich dabei nicht blind machen.
Und er darf sich vor allem nicht von zivilgesellschaftlichem Aktivismus in Entscheidungen treiben lassen, deren Konsequenzen er selbst nicht mehr verantworten kann.
Es ist Zeit für eine verfassungsrechtliche Neubewertung – bevor aus gutem Willen strukturelles Staatsversagen wird.
Es sind 1.388 Ortskräfte, die noch auf ihre zugesagte Aufnahme in Deutschland warten. Diese Leute haben dort für ausländische Soldaten gearbeitet, die nie hätten dort stationiert werden dürfen. Sie haben in den Augen der derzeitigen Machthaber ihr Volk verraten, indem sie sich an das fremde Militär verkauften. Sie haben geputzt, gekocht, geliefert, chauffiert, übersetzt,... Und ich stimme Dir zu: ihre Identifikation und geordnete Überstellung in Sicherheit wäre dingliche Obliegenheit eben jener Soldaten gewesen. Die haben sich allerdings in einer Nacht- und Nebel-Aktion verpißt. Die NGO's, die nach bestem Wissen und Gewissen versuchten, etwas System in das Chaos vor Ort zu bringen, waren die einzigen, die sich überhaupt noch für die Menschen interessierten, die WIR im Stich gelassen haben.