Demokratie in Gefahr - Brosius-Gersdorf und die MenschenwürdesteemCreated with Sketch.

in #deutsch17 days ago

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Geht es nach der Juristin und dem Wunschkandidat der SPD für ein Richteramt im Bundesverfassungsgericht dann ist - entgegen der Vorgaben des Art. 1. S.1 GG der unantastbaren Menschenwürde und der Lebensschutzgarantie des Art.2 S.2 GG - die Menschenwürde eines Menschen in die Hand staatlicher Willkür zu legen und bestimmten Menschen zukünftig zu verweigern.

Mit solch einem Gedankengut, daß auch noch gegen das Diskriminierungsverbot von Behinderten des Art. 3 GG verstößt befindet sich die Justiz im Falle einer Wahl der Juraprofessorin wieder da, wo sie zu Zeiten des Gröfaz schon mal stand - in der Hölle h9chstselbst.

Der seit Jahrzehnten betriebene Versuch von Grundgesetzfeinden den Art. 1 GG und die unantastbare Menschenwürde zu relativieren um damit die Lebensschutzgarantie des Art. 2 S.2 GG auszuhebeln würde bei einer Berufung solcher Juristen aus dem linksextremen Spektrum dem Versuch gleichkommen durch personelle Unterwanderung des BVG die freiheitlich demokratische Grundordnung und den Schutz von Minderheiten - des Individuums höchstselbst - durch das Grundgesetz abzuschaffen.

Die Lebensschutzgarantie des Individuums wäre in dem Fall dauerhaft in Frage gestellt.

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Ebenso hätte dies fatale Folgen für Menschen mit Behinderungen, für Kranke und Alte. Denn mit der grundgesetzwidrigen Abschaffung bzw. Relativierung der Menschenwürde wird das Grundrecht auf Leben des Menschen sui generis in Staatsstreich Manier beseitigt werden und zugleich grundgesetzwidrig die Lebensschutzgarantie des Individuums der Beliebigkeit staatlicher Willkür und Machthaber ausgesetzt werden.

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Es gilt mehr denn je, sämtliche Angriffe von sozialistischen Parteiideologen auf die freiheitlich demokratische Grundordnung und das Leben des Individuums, durch Infiltration der Judikative, abzuwehren.

Die gilt insbesondere im Hinblick auf den Schutz des ungeborenen Menschen, dessen Existenz nach Auffassung der Rechtssprechung der letzten Jahrzehnte als Rechtsperson bereits mit der Befruchtung der Eizelle beginnt. Die Lebensschutzgarantie schließt dabei nicht nur im besonderen das pränatale Leben ein, sondern ebenso das Lebensrecht von Alten, Kranken, wie auch Menschen mit Behinderungen.

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Moin, moin

Das ist so ähnlich wie der Drang des Menschen, diese hochmodernen Kernwaffen endlich mal ausprobieren zu wollen. Es schafft sich doch niemand derart teure Waffen an und ist gleichzeitig bereit, diese niemals - ich wiederhole niemals - anzuwenden. Wenn man sie wirklich nicht benutzen wollte, hätte man sie auch nicht entwickelt, weiterentwickelt und letztlich für immense Summen angeschafft.

Ähnlich ist es mit dem sogenannten "Grundgesetz". Da wird immer so getan, als sei es noch verbindlicher als die 10 Gebote, die Moses vom Berg holte und mindestens so göttlich wie diese. Da wächst natürlich die Begehrlichkeit von politischen Entscheidern, sich von diesem starren Korsett zu befreien und Möglichkeiten zu suchen das "Grundgesetz" so zu verändern, dass man eigene Visionen (hier Abtreibung) trotzdem noch durchsetzen kann.

Ganz nebenbei: Ich habe nie verstanden, wieso man glaubt, dass eine Verfassung ewig gültig bleibt. Wenn sich politische Umstände und zeitgeistliche Verschiebungen ergeben, muss eine Regierung doch auch Verfassungen und Grundgesetze der neuen Realität anpassen.

Aber was weiß ich schon?
liebe Grüße
gernfried2000

Das Grundgesetz ist weltweit das erste Rechtskonstrukt dass den Bürger vor der Regierung und damit der Tyrannei schützt.

Das es den Eliten und Internationalsozialisten ein Dorn im Auge ist steht außer Frage.

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