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RE: Eine Begriffsdefinition zum Thema „Flüchtling“

in #deutsch7 years ago (edited)

Hier ist wohl etwas Nachhilfe nötig.

Die Genfer Flüchtlingskonvention der UNHCR von 1951, die Grundlage des internationalen Flüchtlingsrechts ist, benutzt einen enger gefassten Flüchtlingsbegriff: Danach gilt als Flüchtling eine Person, die „aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt“. Von Natur- oder Umweltkatastrophen oder wirtschaftlichen Gründen wird dort nicht geredet.

Es ist Ihnen vielleicht ein bißchen unangenehm, genauer hingucken zu müssen, aber zu Ihrem Leidwesen trifft diese Beschreibung die Situation der geflüchteten Afrikaner und Syrer doch.
Weswegen die, die jetzt doch aus Deutschland wieder weggehen, auch nicht Syrien selbst ansteuern, sondern die Türkei ...