Münster-Fiction – Wenn Gerichte Gesetze umschreiben
Man kennt Science-Fiction: Fantasiegeschichten über ferne Galaxien.
Doch was das Landgericht Münster produziert, ist eher Münster-Fiction: Juristische Parallelwelten, in denen Gesetze plötzlich anders gelten, als sie geschrieben sind.
Der Ausgangspunkt: Schweigen ist Gold – sagt das Gesetz
Das Bürgerliche Gesetzbuch kennt klare Regeln. § 138 Abs. 3 ZPO sagt: Wenn eine Partei im Prozess nicht bestreitet, gilt der Vortrag der Gegenseite als zugestanden.
Einfach, verständlich, logisch.
Im konkreten Fall: Die Gegenseite schwieg. Kein Schriftsatz, keine Stellungnahme, nichts. Das Landgericht Münster stellte das sogar selbst fest: „Auch nach Vorlage der Akten ist keine Stellungnahme eingegangen.“
Eigentlich wäre damit alles klar gewesen.
Die Wendung: Schweigen ist plötzlich Bestreiten
Doch an dieser Stelle biegt das Landgericht in eine andere Dimension ab. Statt die klare Gesetzeslage anzuwenden, erklärt es: Außergerichtliche Mitteilungen – die nur als Beweismittel in den Prozess eingeführt wurden – seien doch irgendwie wie eine prozessuale Einlassung.
Mit anderen Worten: Das Schweigen im Prozess zählt nicht, weil es außerhalb des Prozesses ein paar unverbindliche Mitteilungen gab.
Eingereichte Beweise werden also als prozessuale konkludente Einlassung gewertertet.
Münster-Fiction in Reinkultur
So wird aus einem eindeutigen Gesetz eine juristische Science-Fiction-Story:
Schweigen = Bestreiten.
Beweismittel = Parteivortrag.
Gesetz = Kann man ja mal kreativ auslegen.
Diese Münster-Fiction hat aber handfeste Folgen:
Den Beschwerdeführern wird der Zugang zu ihrem eigenen Vermögen abgeschnitten. Und sie tragen eine Kostenlast, obwohl die Gegenseite es nicht einmal für nötig hielt, sich einzulassen.
Das Problem hinter der Satire
Natürlich klingt es lustig, das Ganze „Münster-Fiction“ zu nennen. Aber dahinter steckt ein ernstes Problem:
Wenn Gerichte anfangen, klare gesetzliche Regeln durch eigene Fiktionen zu ersetzen, verlieren Bürger das Vertrauen in den Rechtsstaat.
Denn das Prozessrecht soll Fairness sichern. Es soll verhindern, dass eine Seite durch Schweigen Vorteile zieht. Wenn aber genau dieses Schweigen plötzlich als „Bestreiten“ gilt, steht das Verfahren Kopf.
Fazit
Science-Fiction ist spannend – Münster-Fiction dagegen brandgefährlich.
Denn hier geht es nicht um Fantasie, sondern um das Grundrecht auf rechtliches Gehör und effektiven Rechtsschutz.
Und wer einmal erlebt hat, wie ein Gericht ein Gesetz in sein Gegenteil verkehrt, weiß: Das ist keine Literatur, das ist Realität. Und nun muss das BVerfG sich der Sache annehmen, was aber zweifelhaft ist, da es die meisten solcher Fälle per se ablehnt, real-satire im besten Deutschland aller Zeiten!
Curated by: @ adeljose