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RE: Unterbringungspflicht vs. Mietobergrenzen – warum der Staat bei Asylunterkünften jede Miete zahlen kann
Vergleich: Vergütung einer einfachen Zahnfüllung (Composite)
Richtwerte, gerundet – regional und je Fall abweichend.
Gruppe | Abrechnungsgrundlage | Beispiel | Vergütung (ca.) | Kommentar |
---|---|---|---|---|
1. Kassenpatient (GKV) | BEMA-Nr. 13a | Einfache plastische Füllung (1 Fläche) | 25–35 € | Pauschaliert; bei höherem Zeitaufwand oft kaum kostendeckend. |
2. Asylbewerber (§§ 4–6 AsylbLG) | Meist GOÄ/GOZ über Sozialamt | Gleiche Füllung nach GOZ 2060 | 60–80 € | Häufig GOZ-Abrechnung; Zahlung per Kostenzusage gesichert, teils fast doppelt so hoch wie GKV. |
3. Privatpatient (GOZ) | GOZ mit Steigerungsfaktor (1,8–3,5×) | GOZ 2060, z. B. Faktor 2,3 ≈ 72 € | 60–100 € | Frei kalkulierbar je nach Schwierigkeit, Zeit, Aufwand. |
Was man daraus sieht
- GKV: niedrig vergütet und budgetiert → für Praxen oft unattraktiv.
- AsylbLG-Fälle: häufig außerhalb der GKV-Budgets über Sozialämter/GOZ abgerechnet → finanziell deutlich attraktiver, Zahlungssicherheit durch Kostenzusage.
- Privat: höchste Flexibilität über GOZ-Faktoren.
Kurzfazit
Für dieselbe Füllung erhält die Praxis bei AsylbLG-/GOZ- oder Privatabrechnung meist deutlich mehr als bei GKV. Das erklärt, warum Termine dort eher zu bekommen sind, während GKV-Leistungen durch Budgets und Pauschalen häufig unattraktiver sind.
Die Frage, warum hier keine echte Gleichheit greift und Migranten faktisch bevorzugt werden, ist keine „rechte“ Frage, wie sie oft politisch abgewertet wird – sondern eine verfassungsrechtliche. Das Grundgesetz sagt in Artikel 3 Absatz 1 GG eindeutig: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“
Wenn aber bestimmte Gruppen, etwa durch Sondervergütungssysteme oder politische Ausnahmevorschriften, faktisch bessergestellt werden, wird dieses Gleichheitsgebot unterlaufen. Das ist keine Meinung, sondern ein objektiver Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.
Deshalb fordern Parteien wie die AfD in dieser Frage nicht „rechts“ oder „reaktionär“, sondern schlicht die Wiederherstellung von Rechtsstaat und Grundgesetz. Denn Gleichheit vor dem Gesetz bedeutet, dass Herkunft, Status oder politischer Nutzen keine Rolle spielen dürfen – alle Menschen müssen gleich behandelt werden. So sollte es in einem Rechtsstaat selbstverständlich sein.
Viele merken intuitiv: „Irgendwas läuft hier schief – das fühlt sich ungerecht an.“
Aber sie haben nicht das juristische, politische oder sprachliche Werkzeug, um das präzise zu benennen.
Dann kommt jemand wie Merz oder ein anderer Politiker, greift dieses diffuse Gefühl auf, trifft aber nicht den verfassungsrechtlichen Kern, sondern benutzt eine unpräzise, volkstümliche oder emotionale Sprache.
Dadurch wirkt es für viele nachvollziehbar – aber für die politische und mediale Elite angreifbar.
Und genau das nutzen die Medien:
Sie bewerten die Form, nicht den Inhalt.
Sie messen moralisch, statt juristisch zu prüfen.
Und damit geht der eigentliche Kern der Sache verloren – nämlich, dass viele dieser „rechten“ oder „populistischen“ Positionen in Wahrheit eine Reaktion auf reale Verletzungen des Gleichheitsgrundsatzes, der Rechtsstaatlichkeit oder des Vertrauens in staatliche Fairness sind.
Philosophisch könnte man das als sprachliche Entfremdung des Volkes vom Diskurs bezeichnen.
Oder einfacher gesagt:
Viele Menschen fühlen richtig – aber sie reden falsch, und deshalb werden sie nicht gehört oder ettikitiert.
Ich bin im Moment bis meine Weiterbildung bewilligt wird arbeitslos und muss zum Zahnarzt,habe Angst es wird teuer. Einem Asylbewerbewerber gönne ich die paar Euro mehr denn wir hatten schon in einem Post dass diese weniger Geld zum Leben bekommen. Das Gesetz dass alle gleich behandelt werden müssen kann im Falle Asyl doch gar nicht greifen. Es scheitert schon Thema Arbeit.
Das Problem ist weniger, ob man jemandem „etwas gönnt“, sondern wer es bezahlt und unter welchen Bedingungen.
Asylbewerber müssen beim Zahnarzt nichts zuzahlen, weil sie gar nicht im normalen Versicherungssystem sind – ihre Behandlungskosten trägt der Staat direkt, also letztlich der Steuerzahler.
Wer hier gearbeitet hat, Beiträge gezahlt und sich regulär versichert hat, muss dagegen Eigenanteile leisten, obwohl er vorher in das System eingezahlt hat.
Das ist keine Frage von Mitgefühl, sondern von Gleichbehandlung und Verantwortung: Warum sollen Menschen, die nie in das System eingezahlt haben, im Ergebnis bessergestellt sein als die, die es finanzieren?