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RE: Unterbringungspflicht vs. Mietobergrenzen – warum der Staat bei Asylunterkünften jede Miete zahlen kann
Das Problem ist weniger, ob man jemandem „etwas gönnt“, sondern wer es bezahlt und unter welchen Bedingungen.
Asylbewerber müssen beim Zahnarzt nichts zuzahlen, weil sie gar nicht im normalen Versicherungssystem sind – ihre Behandlungskosten trägt der Staat direkt, also letztlich der Steuerzahler.
Wer hier gearbeitet hat, Beiträge gezahlt und sich regulär versichert hat, muss dagegen Eigenanteile leisten, obwohl er vorher in das System eingezahlt hat.
Das ist keine Frage von Mitgefühl, sondern von Gleichbehandlung und Verantwortung: Warum sollen Menschen, die nie in das System eingezahlt haben, im Ergebnis bessergestellt sein als die, die es finanzieren?