Unterbringungspflicht vs. Mietobergrenzen – warum der Staat bei Asylunterkünften jede Miete zahlen kann

Kernaussage: Ich bin auf folgenden Kommentar gestoßen und nehmen dies zum Anlass, die rechtliche Lage klarzustellen. Es geht dabei nicht um ein Gegeneinander von Asylbewerbern und Deutschen, sondern um das Verständnis des Grundgesetzes: Gleichbehandlung bedeutet nicht immer identische Behandlung. Der Staat hat bei Asylbewerbern eine Unterbringungspflicht – bei Deutschen hingegen nur eine Kostenübernahme im Rahmen von Bemessungsgrenzen. Diese Unterscheidung führt in der Praxis zu ganz unterschiedlichen Folgen auf dem Wohnungsmarkt.

1) Was bedeutet Unterbringungspflicht?

  • Asylbewerber: Kommunen/Länder sind verpflichtet, Unterkunft sicherzustellen (regelmäßig Gemeinschaftsunterkunft; wenn nicht verfügbar, Anmietung am freien Markt oder Übergangslösungen).
  • Rechtsgrundlagen (Auszug):
    • Art. 16a GG (Asylgrundrecht – Rahmen),
    • AsylbLG (insb. § 3 Leistungen, § 3a Bedarfe, § 4/§ 6 Zusatzleistungen),
    • AufenthG i.V.m. landesrechtlichen Aufnahme-/Zuweisungsregeln,
    • Landesgesetze/VO zur Unterbringung (kommunale Pflicht zur Bereitstellung von Plätzen).

2) Warum greifen hier Mietobergrenzen oft nicht?

  • Die Pflicht zur Unterbringung lässt „Kein Bett vorhanden“ nicht als Option zu. Wenn keine günstigen Plätze frei sind, wird kurzfristig zu den verfügbaren Preisen beschafft (inkl. Hotels).
  • Praktisch wirkt der Staat in solchen Lagen als preisunempfindlicher Nachfrager – er muss unterbringen, selbst wenn die Miete über sonst üblichen Grenzen liegt.

3) Deutsche Haushalte: Bemessungsgrenzen und Eigenverantwortung

  • Für Deutsche im Leistungsbezug gelten KdU-Obergrenzen („angemessene“ Kosten der Unterkunft) nach SGB II (§ 22) und SGB XII (§ 35).
  • Wer darüber liegt, muss umziehen, verhandeln oder draufzahlen. Eine Unterbringungspflicht wie bei Asylbewerbern besteht nicht.

4) Der Markt-Effekt

  • Asylunterkünfte: Staatliche Beschaffung kann – mangels Alternativen – über Marktniveau zahlen.
  • Deutsche Mieter: Treffen auf knappen Markt und harte KdU-Grenzen. Sie konkurrieren somit mit einem Nachfrager, der nicht in gleicher Weise preisgebunden ist.
  • Folge: Verzerrte Preissignale, teure Übergangslösungen, Verdrängungseffekte am unteren Marktsegment.

5) Was wäre sachgerecht?

  • Transparente Veröffentlichung kommunaler Unterbringungsverträge (soweit rechtlich möglich).
  • Schneller Ausbau zweckgebundener Plätze (modular/temporär), um Hotelkosten zu vermeiden.
  • Gleichzeitig: echter sozialer Wohnungsbau, damit Deutsche KdU-Haushalte nicht systematisch das Nachsehen haben.

6) Kurzfazit

Die Unterbringungspflicht für Asylbewerber erklärt, warum Kommunen in Mangellagen nahezu jede Miete akzeptieren müssen. Für Deutsche greifen dagegen KdU-Grenzen und Eigenverantwortung. Genau dieser Konstruktionsunterschied treibt in Knappheitsphasen die Preise und verschärft Verteilungskonflikte.


Rechtsverweise kompakt: Art. 16a GG; AsylbLG (§§ 3, 3a, 4, 6); AufenthG i.V.m. Landesaufnahmeregeln; SGB II § 22; SGB XII § 35; kommunale Satzungen zur Angemessenheit der KdU.

Sort:  

Hm..interessantes Thema wo ich mir die rechtliche Lage anschauen werde aber am Bsp meiner Stadt: Asylten leben zum Teil in Baracken oder Zimmer an Zimmer hineingepfercht ohne Privatsphäre. Da sie nicht arbeiten dürfen oder noch nicht müssen sie darin lange ausharren..
Ich glaube nicht dass diese Plätze die KDU übersreigen. Ich weiss jetzt aber nicht wie viele Unterbringungen in Hotels stattfinden.
LG

Meine Partnerin kommt selbst aus Lettland, sie spricht hauptsächlich Russisch und besucht gerade einen Integrationskurs – dort sind auch viele Ukrainer. Was mir dabei auffällt: offiziell dürfen sie zwar alle arbeiten, aber viele sagen sinngemäß: „Warum sollte ich, ich bekomme doch genauso Geld vom Staat.“ Für etliche ist das Bürgergeld sogar fast doppelt so hoch wie das, was sie vorher mit einem Job verdient haben.

Hier bei uns mietet die Stadt für Asylanten ganz normale Wohnungen an oder nutzt ehemalige öffentliche Gebäude, die umfunktioniert werden – zum Beispiel das „Haus der Landwirtschaft“. Trotzdem merkt man die Unterschiede: Ukrainer dürfen sofort arbeiten, andere Migranten dagegen müssen oft lange auf die Erlaubnis warten und können in dieser Zeit nur Integrations- und Sprachkurse besuchen.

Ja Ukrainer haben eine Sonderstellung und bekommen sofort Bürgergeld.
Seit dem 1. Januar 2025 erhalten alleinstehende Asylbewerber, die nicht in einer Gemeinschaftsunterkunft leben, 441 Euro monatlich, während Paare und Personen in Sammelunterkünften 397 Euro erhalten. Für Personen in der Grundversorgung, z.B. in AnkER-Zentren, sind es oft nur zwischen 117 und 182 Euro, da die Bedürfnisse teilweise durch Sachleistungen (z.B. Essen aus der Kantine) statt durch Geld gedeckt werden.
Guter Text, viele Denken dass Flüchtlinge alles bekommen, siehe da, knapp 200 Euro plus Sachleistungen.
Der Merz hat mal einen Spruch abgelassen dass sich Flüchtlinge hier die Zähne umsonst machen lassen. Er hat nicht mal klargestellt dass der Spruch aus Unwissenheit kam. Sie bekommen eine Notbehandlung wenn sie Schmerzen haben. Wegen diesem Spruch besuchten Reporter Zahnarztpraxen wie viel Flüchtlinge in den Wartezimmern sitzen und interviewten Zahnärzte. Rechtsextreme haben natürlich nicht weiter recherchiert, für die war es eine weitere Bestätigung noch mehr Wut aufzubauen. Ärgerlich.

In der Tat gibt es Unterschiede aber bei der Zahnbehandlung erkennst du die Kausalitäten nicht. Die bekommen nicht alles gemacht aber nehmen normalen GKV die Plätze weg, wie ein Privat Versicherter. Ich erkläre es dir, sodass dir die Kausalität klar wird:

Kleine Sachkorrektur zur Zahnbehandlung bei Asylbewerbern:

Die medizinischen Leistungen richten sich nicht nach dem Bürgergeld, sondern nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG):

  • § 4 AsylbLG: Behandlung bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen ist zu gewähren – dazu zählen ausdrücklich zahnärztliche Behandlungen (z.B. Entzündungen, starke Zahnschmerzen).
  • § 6 AsylbLG: Im Einzelfall können weitere notwendige Leistungen bewilligt werden (z.B. aufwendigere zahnärztliche Maßnahmen), wenn sie zur Sicherung der Gesundheit unerlässlich sind.

In der Praxis werden diese Behandlungen häufig außerhalb der GKV-Budgets über Vereinbarungen mit Sozialämtern/KZV abgerechnet (teilweise nach GOZ). Das kann für Praxen finanziell attraktiver sein als die reguläre GKV-Vergütung, weshalb Asylbewerber nicht schlechter, mitunter sogar bevorzugt behandelt werden.

Kurz: Akute Zahnschmerzen werden behandelt; die Vergütung erfolgt separat und ist teils besser als bei Kassenpatienten.

Vergleich: Vergütung einer einfachen Zahnfüllung (Composite)

Richtwerte, gerundet – regional und je Fall abweichend.

Gruppe Abrechnungsgrundlage Beispiel Vergütung (ca.) Kommentar
1. Kassenpatient (GKV) BEMA-Nr. 13a Einfache plastische Füllung (1 Fläche) 25–35 € Pauschaliert; bei höherem Zeitaufwand oft kaum kostendeckend.
2. Asylbewerber (§§ 4–6 AsylbLG) Meist GOÄ/GOZ über Sozialamt Gleiche Füllung nach GOZ 2060 60–80 € Häufig GOZ-Abrechnung; Zahlung per Kostenzusage gesichert, teils fast doppelt so hoch wie GKV.
3. Privatpatient (GOZ) GOZ mit Steigerungsfaktor (1,8–3,5×) GOZ 2060, z. B. Faktor 2,3 ≈ 72 € 60–100 € Frei kalkulierbar je nach Schwierigkeit, Zeit, Aufwand.

Was man daraus sieht

  • GKV: niedrig vergütet und budgetiert → für Praxen oft unattraktiv.
  • AsylbLG-Fälle: häufig außerhalb der GKV-Budgets über Sozialämter/GOZ abgerechnet → finanziell deutlich attraktiver, Zahlungssicherheit durch Kostenzusage.
  • Privat: höchste Flexibilität über GOZ-Faktoren.

Kurzfazit

Für dieselbe Füllung erhält die Praxis bei AsylbLG-/GOZ- oder Privatabrechnung meist deutlich mehr als bei GKV. Das erklärt, warum Termine dort eher zu bekommen sind, während GKV-Leistungen durch Budgets und Pauschalen häufig unattraktiver sind.

Die Frage, warum hier keine echte Gleichheit greift und Migranten faktisch bevorzugt werden, ist keine „rechte“ Frage, wie sie oft politisch abgewertet wird – sondern eine verfassungsrechtliche. Das Grundgesetz sagt in Artikel 3 Absatz 1 GG eindeutig: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“

Wenn aber bestimmte Gruppen, etwa durch Sondervergütungssysteme oder politische Ausnahmevorschriften, faktisch bessergestellt werden, wird dieses Gleichheitsgebot unterlaufen. Das ist keine Meinung, sondern ein objektiver Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.

Deshalb fordern Parteien wie die AfD in dieser Frage nicht „rechts“ oder „reaktionär“, sondern schlicht die Wiederherstellung von Rechtsstaat und Grundgesetz. Denn Gleichheit vor dem Gesetz bedeutet, dass Herkunft, Status oder politischer Nutzen keine Rolle spielen dürfen – alle Menschen müssen gleich behandelt werden. So sollte es in einem Rechtsstaat selbstverständlich sein.

Viele merken intuitiv: „Irgendwas läuft hier schief – das fühlt sich ungerecht an.“
Aber sie haben nicht das juristische, politische oder sprachliche Werkzeug, um das präzise zu benennen.
Dann kommt jemand wie Merz oder ein anderer Politiker, greift dieses diffuse Gefühl auf, trifft aber nicht den verfassungsrechtlichen Kern, sondern benutzt eine unpräzise, volkstümliche oder emotionale Sprache.
Dadurch wirkt es für viele nachvollziehbar – aber für die politische und mediale Elite angreifbar.

Und genau das nutzen die Medien:
Sie bewerten die Form, nicht den Inhalt.
Sie messen moralisch, statt juristisch zu prüfen.
Und damit geht der eigentliche Kern der Sache verloren – nämlich, dass viele dieser „rechten“ oder „populistischen“ Positionen in Wahrheit eine Reaktion auf reale Verletzungen des Gleichheitsgrundsatzes, der Rechtsstaatlichkeit oder des Vertrauens in staatliche Fairness sind.

Philosophisch könnte man das als sprachliche Entfremdung des Volkes vom Diskurs bezeichnen.
Oder einfacher gesagt:
Viele Menschen fühlen richtig – aber sie reden falsch, und deshalb werden sie nicht gehört oder ettikitiert.

Ich bin im Moment bis meine Weiterbildung bewilligt wird arbeitslos und muss zum Zahnarzt,habe Angst es wird teuer. Einem Asylbewerbewerber gönne ich die paar Euro mehr denn wir hatten schon in einem Post dass diese weniger Geld zum Leben bekommen. Das Gesetz dass alle gleich behandelt werden müssen kann im Falle Asyl doch gar nicht greifen. Es scheitert schon Thema Arbeit.