RE: Post vom Amtsgericht - Ich habe geerbt!!! - die Fortsetzung
Wirklich ärgerlich! 😕
In diesem wurde mir mitgeteilt, dass das OLG Koeln irgendwann einmal beschlossen haette, eine Erbausschlagungserklaerung in anderer als Deutscher Sprache sei unwirksam.
Das finde ich tatsächlich nicht überraschend. Behörden in Deutschland brauchen eigentlich immer alles in Deutsch, weil sie es sonst (offiziell) nicht verstehen. Da wundert es mich mehr, dass dir beim Gericht in Den Haag niemand etwas gesagt hat, dass das problematisch sein kann.
Die Sprache, in der die Ausschlagung zu erfolgen hat, wurde im ersten Schreiben nicht definiert
Normal sollte das aber dabei sein, denke ich. Zumindest, wenn jemand wie du im Ausland lebt. Dass die deutschen Behörden diesbezüglich aber auch sonst nicht gut gearbeitet haben, sieht man schon daran, dass sie dir die offensichtlich falsche Frist (fürs Inland statt fürs Ausland) genannt haben. Solche Schlampereien sind leider oft Standard...
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Danke fuer Deinen Kommentar.
Ich denke, die sollten tatsaechlich ein auf das Ausland abgestimmtes Schreiben auflegen mit allen fuer's Ausland benoetigten Informationen.
Besonders fuer mich war alles recht unklar, da es auch (gluecklicherweise) das erste Mal war, dass ich ueberhaupt etwas mit Erbschaft zu tun hatte/habe.