RE: Das Höchste Recht
Ich weiß natürlich auch nicht, was der Richter genau gesagt hat. Aber ich kann mir schon vorstellen, dass da irgendwie ein Missverständnis vorliegt. Wobei es auch sehr seltsame Richter gibt, insofern wäre das schon möglich.
"Aber warum sperrt man denn die Werding nicht ins Gefängnis?"
Dazu müsste sie einen Straftatbestand erfüllen. Ich weiß nicht genau, was die Frau alles gesagt hat, aber zumindest auf den ersten Blick sehe ich keine Strafbarkeit.
Für Volksverhetzung (§ 130 StGB) sind die Hürden sehr hoch und hier wohl nicht überschritten. Bei der Verleumdung (§ 187 StGB) muss der Täter "wider besseres Wissen" handeln, da sie aber wohl an ihre Aussagen glaubt, ist das nicht erfüllt. Außerdem muss sich die Aussage auf eine andere Person beziehen. Letzteres gilt auch für die Üble Nachrede (§ 186 StGB).
Auch, wenn manche das nicht glauben, gibt es in Deutschland durchaus eine Meinungsfreiheit. Nur, weil jemand nicht verklagt wird, heißt das deshalb noch lange nicht, dass er die Wahrheit sagt.
"Mein Anwalt sagte mir mehrfach solange ich die Wahrheit sage mache ich mich nicht strafbar."
Das ist so nicht immer richtig. Man könnte jetzt unterscheiden, ob Wahrheit objektiv oder subjektiv zu bestimmen ist. Das wäre bei bestimmten Aussagedelikten relevant. Aber das braucht es gar nicht: ein Blick z.B. in § 192 StGB zeigt, dass man sich auch durch wahre Aussagen theoretisch strafbar machen kann.