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RE: Die Würde des Menschen ist unantastbar. (Artikel 1 (1) Satz 1 GG). Die gelebte Wirklichkeit?

in #deutsch6 years ago

Ich halte den Anwaltszwang für sinnvoll. Und zwar aus diesen Gründen:

  1. Es trägt tatsächlich zu einer Beschleunigung bei. Anwälten wissen nun mal, auf welche Punkte es rechtlich im konkreten Fall ankommt. Ich war schon bei einigen Verhandlungen am Amtsgericht (= kein Anwaltszwang), bei denen ein nicht vertretener Beklagter eine Menge Dinge vorgebracht hat, die absolut irrelevant für das Verfahren waren. Durch einen Anwalt wird das gefiltert und somit für alle Parteien unnötige Arbeit erspart.

  2. Dient der Anwaltszwang auch der Waffengleichheit. Nicht vertretene Parteien haben einfach eine schlechtere Chance vor Gericht, da sie sich weder im materiellen Recht noch im Prozessrecht auskennen. Auch dazu habe ich genug Beispiele gesehen um zu wissen, dass das Realität ist. Welcher Nichtjurist kennt zum Beispiel die Möglichkeit der Flucht in die Säumnis? Wohl keiner. Im Verfahren kann das aber schon mal ausschlaggebend sein. Oft schadet das Vorbringen nicht vertretener Parteien diesen sogar oft mehr, als dass es ihnen hilft. Nicht umsonst empfehlen Anwälten ihren Mandanten, möglichst nur das Nötigste zu sagen.

Die Gesetze und Rechtsprechung sind vielfältig und oft kompliziert. Deshalb braucht es (außer in ganz einfach gelagerten Fällen) einfach einen Profi.

Obwohl ich das erste Staatsexamen gut abgeschlossen habe und mich deshalb grob auskenne, würde ich übrigens niemals ohne Anwalt vor Gericht gehen! Und das empfehle ich auch sonst niemandem.

Sort:  

So verbreitet die Flucht in die Säumnis ist – wirkliche sinnvoll und zweckmäßig dürfte sie nur in wenigen Fällen sein. Und sie hat allenfalls den Vorteil, dass sie in der mündlichen Verhandlung wenig Kreativität erfordert.
Denn die Nachteile einer Flucht in die Säumnis sind erheblich. Insbesondere für die beklagte Partei dürfte es in der Regel nachteilig sein, dass ein – ohne Sicherheitsleistung (§ 708 Nr. 2 ZPO) – vorläufig vollstreckbares Versäumnisurteil ergeht und die Zwangsvollstreckung nur gegen Sicherheitsleistung eingestellt werden kann (§ 719 Abs. 1 Satz 2 ZPO). Hinzu kommen Kostennachteile: Die „fliehende“ Partei hat zwingend die Kosten des Säumnisverfahrens zu tragen (§ 344 ZPO), zusätzlich kommt die Erhebung einer Verzögerungsgebühr gem. § 38 GKG in Betracht. Eine Flucht in die Säumnis ist außerdem nur einmal möglich; bei der zweiten „Flucht“ in Folge ergeht ein zweites Versäumnisurteil (§ 345 ZPO). Und eine Flucht in die Säumnis ist nicht mehr möglich, wenn die Partei zu Beginn der Verhandlung bereits einen Antrag gestellt hat, da eine Rücknahme oder ein Widerruf des Sachantrages ausscheidet.

Es geht nicht darum, ob jemand einen Anwalt benötigt, er hat dieses Recht sowieso , es geht darum in verpflichtend aufoktroyiert zu bekommen. Jeder muss selbst entscheiden können, ob er einen Anwalt einsetzt oder nicht.

Dein Sachvortrag über Waffengleichheit geht im Sinne der Freiheit eines jeden Menschen und seiner Rechtsfähigkeit ins leere und ist meines Erachtens nur eine Rechtfertigung zum Nutzen des Anwalts und der Richter.

Ob jemand einen Profi, sofern dieser einer ist, denn seine Examina sichert noch nicht seine Qualität, sollte einem jedem selbst überlassen bleiben.

So verbreitet die Flucht in die Säumnis ist – wirkliche sinnvoll und zweckmäßig dürfte sie nur in wenigen Fällen sein.

Ein paar dieser Fälle habe ich (vor allem auf Klägerseite) schon erlebt.

Und klar, die Flucht in die Säumnis ist mit Nachteilen verbunden, das muss man in der jeweiligen Situation eben abwägen. Aber dazu muss man sie erst mal kennen.

War auch nur eins von vielen prozessualen Beispielen, warum es meistens sinnvoll ist, einen Anwalt zu haben. Viele Richter sind mit nicht vertretenen Parteien schon gnädiger und versuchen manches zu erklären. Aber das kostet Zeit und ändert trotzdem nichts daran, dass die Partei mit Anwalt einen Vorteil hat.

Und dazu kommen auch noch die materiellen Schwierigkeiten: ein Anwalt kann oft ungefähr sagen, ob eine Klage Aussicht auf Erfolg haben kann, ein Laie nicht. Ohne Anwaltszwang bestünde die Gefahr, dass die Gerichte mit noch mehr unsinnigen Klagen überschwemmt werden. Überlastet ist die Justiz meiner Erfahrung nach ohnehin.

Und eine Flucht in die Säumnis ist nicht mehr möglich, wenn die Partei zu Beginn der Verhandlung bereits einen Antrag gestellt hat, da eine Rücknahme oder ein Widerruf des Sachantrages ausscheidet

Genau deshalb lassen übrigens manche Richter die Anträge manchmal nicht schon am Anfang der Verhandlung stellen.

Edit:

Es geht nicht darum, ob jemand einen Anwalt benötigt, er hat dieses Recht sowieso , es geht darum in verpflichtend aufoktroyiert zu bekommen. Jeder muss selbst entscheiden können, ob er einen Anwalt einsetzt oder nicht.

Die Aufhebung der Anwaltspflicht würde zu vielen ungerechten Urteilen führen, weil eine Partei ohne Anwalt sich nicht so gut verteidigen kann. Gerechtigkeit ist aber eines der Ziele von Gerichtsverhandlungen.

Außerdem würde es - wie schon gesagt - zu mehr Klagen führen, die das Gericht zusätzlich belasten und absolut unsinnig sind.

Für eine vernünftig funktionierende Justiz ist ein Anwaltszwang für Verfahren mit einer gewissen Schwierigkeit einfach erforderlich. Klar nutzt das auch den Richtern. Und dass die Anwälte davon profitieren ist sowieso klar. Aber es führt auch zu schnelleren und gerechteren Urteilen. Und das ist Rechtfertigung genug, finde ich.

Aber es führt auch zu schnelleren und gerechteren Urteilen. Und das ist Rechtfertigung genug, finde ich.

Diese Meinung kann ich leider nicht bestätigen. In meiner Berufspraxis (Bauwesen mit einer der teuersten Prozesse) von bereits über 30 Jahren, hat sich gezeigt, dass gerade bei diesen Prozessen die Anwälte umfänglich versagen. Wo sie nicht versagen ist in den Honoraren und die Gerichte bei den Gerichtskosten. Ich habe das Archiv voll mit Prozessen, wo die Anwalts- und Gerichtskosten den Streitwert komplett auffressen und sogar übersteigen. Würden die Anwälte nach Erfolg bezahlt werden, wäre der Anwaltszwang Geschichte. Aber sie leisten ja nur einen Dienst und schulden nicht den Rechtstitel.

"Ich bin Anwalt, aber kein besonders guter“.
Das wird kaum ein Anwalt sagen. Gute Anwälte sind rar gesät. Man braucht sich nur umsehen. Ich war bei vielen Verhandlungen von Anwälten, schon aus Berufsgründen, ich hatte die Möglichkeit des Vergleichens. Fragen deinen Anwalt - so meine Empfehlung, welche Prozesse er schon geführt hat, wann verloren, wann gewonnen. Auch Spitzenanwälte verlieren ca. ein Drittel der Prozesse, ein weiteres Drittel endet in Vergleichen. Nur ein Drittel der Prozesse wird gewonnen. So bei den bekannten professionell gesehen guten z.B Zensuranwälten Prof. Dr. Christian Schertz, Dr. Sven Krüger, Dominik Höch und vielen anderen.

In meiner Berufspraxis (Bauwesen mit einer der teuersten Prozesse) von bereits über 30 Jahren, hat sich gezeigt, dass gerade bei diesen Prozessen die Anwälte umfänglich versagen.

Bauprozesse sind wohl auch echt kompliziert! Die Frage ist nur: wäre es ohne Anwalt besser gelaufen? Das bezweifle ich irgendwie.

Ich habe das Archiv voll mit Prozessen, wo die Anwalts- und Gerichtskosten den Streitwert komplett auffressen und sogar übersteigen.

Nachdem sich die Anwaltsgebühren und die Gerichtskosten jeweils am Streitwert orientieren, dürfte das aber schon die Ausnahme sein. Mit dem Kostenrecht kenne ich mich noch nicht so aus, aber ich gehe davon aus, dass das dann sehr komplizierte Fälle mit vielen Verhandlungstagen sind?

Würden die Anwälte nach Erfolg bezahlt werden, wäre der Anwaltszwang Geschichte. Aber sie leisten ja nur einen Dienst und schulden nicht den Rechtstitel.

Bei Gericht einen Erfolg zu garantieren ist auch selten möglich. Wenn Anwälte nur im Erfolgsfall bezahlt werden müssten, würden diese nur noch die sichersten Fälle annehmen.
Bezüglich des Wegfalls des Anwaltszwangs bin ich mir da übrigens nicht sicher. Auch dann bezweifle ich, dass es z.B. sinnvoll ist, wenn der BGH mit kompletten Laien als Parteien zu tun hätte. Das wäre für die Arbeit der Gerichte einfach sehr hinderlich. Die teilweise unerträglich ungerechten Urteile, die dann zustande kämen, weil z.B. einfache Formalien (Fristen etc.) nicht eingehalten wurden, würden auch dem Ruf der Justiz deutlich schaden.

weil z.B. einfache Formalien (Fristen etc.) nicht eingehalten wurden, würden auch dem Ruf der Justiz deutlich schaden.

Ist jetzt aber ein schwaches Beispiel. Das steht fast in jeder Rechtsbelehrung. Und Rechtsfähige Menschen sind meines Wissens auch in der Lage zu lesen.

Bezüglich des Wegfalls des Anwaltszwangs bin ich mir da übrigens nicht sicher. Auch dann bezweifle ich, dass es z.B. sinnvoll ist, wenn der BGH mit kompletten Laien als Parteien zu tun hätte.

Selbst wenn man einen guten Anwalt hat und der Anwaltszwang erhalten bleibt, sind beim BGH nur bestimmte Anwälte zugelassen. Vielleicht ist mein Anwalt nicht dabei. Das nenne ich Gelddruckmaschinerie.

Bei Gericht einen Erfolg zu garantieren ist auch selten möglich.

Warum nicht? Es würde mehr Ehrlichkeit in die Anwaltskanzleien kommen. Dieses Rechtsgebiet beherrsche ich nicht.
Auch das verraten Anwälte ungern, vor allem wenn es um Baurechtsangelegenheiten geht, zu groß ist die Verlockung des Streitwertes. Auch ein Vergleich kann doch ein Erfolg sein - doch zum Vergleichen brauche ich kein Gericht. Das geschieht meistens vor Gericht nur wegen der zu erwartenden Kosten, hat also mit Rechtstitel wenig gemeinsam, sonder ist mit dem Hornberger-Schießen zu vergleichen
Ein minderndes Strafmaß kann auch ein Erfolg sein.

Und bezüglich des Laienvorwurfs. Wenn man Gesetze am Fließband erlässt und den einfachen Menschen Tag für Tag gängelt und bevormundet, dann wir auch der Anwalt zum Laien. Denn auch er kennt nicht alle Gesetze und Verordnungen, er muss nur wissen wo sie geschrieben stehen. Als mündige Person kann ich auch selbst lesen und auch selbst verstehen. Ist man dazu nicht in der Lage, darf man sich auch nicht als mündig und rechtsfähig bezeichnen.

Ist jetzt aber ein schwaches Beispiel. Das steht fast in jeder Rechtsbelehrung. Und Rechtsfähige Menschen sind meines Wissens auch in der Lage zu lesen.

Aber bei weitem nicht jede Frist. Auf Verjährungsfristen wird man z.B. nicht hingewiesen. Fristen waren darüber hinaus nur ein Beispiel für leicht vermeidbare Probleme, sofern man sie denn kennt.

Dass es viele schlechte Anwälte gibt, ist keine Frage. Und dass viele Anwälte wegen des Profits auch ungeeignete Fälle annehmen, ist auch klar. Als mündiger Bürger sollte man deshalb schon prüfen, wen man beauftragt.

Selbst wenn man einen guten Anwalt hat und der Anwaltszwang erhalten bleibt, sind beim BGH nur bestimmte Anwälte zugelassen.

Ja. Die Begründung ist übrigens ähnlich. Anwälte, die bereits Erfahrung beim BGH haben, führen zu schnelleren und unkomplizierteren Verfahren. Mittelmäßige Anwälte würden oft zu gewissen Verzögerungen und Zusatzaufwand führen. Da ich aber nicht weiß, welche Voraussetzungen man erfüllen muss, um beim BGH zugelassen zu werden, kann ich dazu nicht mehr schreiben.

Warum nicht? Es würde mehr Ehrlichkeit in die Anwaltskanzleien kommen. Dieses Rechtsgebiet beherrsche ich nicht.

Das sind zwei verschiedene Dinge. Auch der beste Anwalt in einem gewissen Feld, kann meistens nicht genau voraussagen, wie das Gericht entscheiden wird. Die Rechtslage ist oft eben nicht eindeutig.

Auch ein Vergleich kann doch ein Erfolg sein - doch zum Vergleichen brauche ich kein Gericht. Das geschieht meistens vor Gericht nur wegen der zu erwartenden Kosten, hat also mit Rechtstitel wenig gemeinsam, sonder ist mit dem Hornberger-Schießen zu vergleichen
Ein minderndes Strafmaß kann auch ein Erfolg sein.

Absolut! Aber wie will man das objektiv feststellen? Ab wann ist es denn ein Erfolg? Das würde nicht funktionieren. Ich fände es übrigens auch nicht sinnvoll, wenn der Mandant dem Anwalt vorgibt, ab wann er es als Erfolg sieht. Ich würde sogar sagen, dass der größte Teil des Ergebnisses nicht vom Anwalt beeinflusst werden kann. Das wäre dann mehr oder weniger Glücksspiel für ihn, ob er seine Vergütung bekommt.

Und bezüglich des Laienvorwurfs. Wenn man Gesetze am Fließband erlässt und den einfachen Menschen Tag für Tag gängelt und bevormundet, dann wir auch der Anwalt zum Laien. Denn auch er kennt nicht alle Gesetze und Verordnungen, er muss nur wissen wo sie geschrieben stehen.

Wenn man einigermaßen spezialisiert ist, kennt man zumindest die wichtigsten Vorschriften und die entsprechende Rechtsprechung dazu. Alleine zu wissen, wo etwas steht, reicht übrigens noch lange nicht!

Als mündige Person kann ich auch selbst lesen und auch selbst verstehen. Ist man dazu nicht in der Lage, darf man sich auch nicht als mündig und rechtsfähig bezeichnen.

Hier muss ich dir ganz klar widersprechen. Wenn das so wäre, wäre das Jurastudium ziemlich sinnlos. Um die Rechtslage zu verstehen, reicht es bei weitem nicht, einfach ins Gesetz zu sehen. Zum einen, weil man dabei im Normalfall nicht alle einschlägigen Normen findet, da diese oft sehr verstreut sind. Zum anderen aber, weil alleine der Normtext in den meisten Fällen bei weitem nicht ausreicht, um die Rechtslage zu bestimmen. Nicht umsonst lernt man im Jurastudium jahrelang das Arbeiten mit und Auslegen von Gesetzen. Zu vielen Vorschriften gibt es auch massenhaft Rechtsprechung, die man auch kennen sollte, bevor man vor Gericht geht. Das kann ein Laie in den seltensten Fällen.

Und diese Diskussion mit all deinen Argumenten, die wir gerade führen, sollen als Grund ausreichend sein um die Mandanten an ihrer Rechtsfähigkeit zu entmündigen? Nur weil eine Kaste von hochtrabenden Juristen einfacher und unkomplizierter Arbeiten will? Nur weil ein monopolgeschützter Juristenbereich sich selbst schützt und keinem Anderen das Recht zugesteht ebenfalls juristisch bewandert zu sein?

Es geht doch nicht darum keinen Anwalt zu konsultieren!!! Dieses Recht soll doch gar nicht abgesprochen werden. Es geht darum einen Zwang auszuüben, der mit der Würde des Menschen in Konflikt gerät. Sich sogar widersprüchlich dazu verhält.
Nicht dar Recht auf einen Anwalt kollidiert mit der Menschenwürde sondern der Anwaltszwang

Die Frage ist eben, wie viel dieses (ziemlich unnütze) Recht, auch bei höheren Gerichten keinen Anwalt zu brauchen wert ist.

Die Vorteile:

  • Man hat das Recht, sich auch vor höheren Gerichten selbst zu vertreten. Nachdem das in den allerwenigsten Fällen auch nur ansatzweise sinnvoll ist, ist dieses Recht aber nicht wirklich viel Wert.

Die Nachteile:

  • Aufgrund der höheren Anzahl an unsinnigen Klagen und dem zusätzlichen Erklärungsaufwand wegen unwissender Parteien käme es zu einer zusätzlichen Belastung der Justiz.
  • Es wäre noch schwieriger, gute Juristen für die Justiz zu finden. Das ist ohnehin schon ein Problem, da die Bezahlung in der freien Wirtschaft wesentlich höher ist. Insofern ist die Erleichterung für die Justiz und damit der Richter durch den Anwaltszwang durchaus ein Argument.
  • Die Gerichtskosten würden deswegen wohl steigen.
  • Es ist davon auszugehen, dass auch die Verfahrensdauer etwas ansteigt.
  • Es käme vermehrt zu ungerechten Entscheidungen, da sich die unvertretene Partei nicht angemessen juristisch wehren konnte.
  • Infolgedessen würde auch der Ruf der Justiz leiden ("So eine Fehlentscheidung wegen einer bürokratischen Lächerlichkeit! Skandal!")

Die Abwägung kann letzten Endes jeder für sich selbst treffen.

(Der Zwang ist übrigens grundrechtlich weniger eine Frage der Menschenwürde als vielmehr der allgemeinen Handlungsfreiheit. Aber die Diskussion würde hier wohl zu weit gehen.)

Da ich aber nicht weiß, welche Voraussetzungen man erfüllen muss, um beim BGH zugelassen zu werden, kann ich dazu nicht mehr schreiben.

Kann ich Dir helfen:
Hinterfrage nie Politik und Gesetzgebung.

"Halte immer die Rechtsanwaltsordnung ein und mache nie Fehler des Gegenanwalts, die er seinem Mandanten gegenüber offensichtlich macht, öffentlich - so dass es sein Mandant erfährt."

„Kritisiere nie einen Richter“

„Beschäftige dich nie mit Verfassungen und Grundrechten und vor allem nicht mit den Widersprüchen zu nachgeordneten Gesetzen.“

„stelle dich nie öffentlich dem Bundesverfassungsgericht entgegen, solange du in wirtschaftlicher Abhängigkeit zum Juristenband stehst, oder noch nicht Professor bist“

„Bist du bereits Professor, gefährde nie deine Stellung, selbst wenn die Umsände das Gegenteil beweisen.“

„Hinterfrage niemals Richterrecht, vor allem nicht ab Landgericht“

„helfe immer mit, deine Juristenzunft zu schützen, selbst wenn es nur noch mit Rechtsbruch geht“

Es gibt noch ein paar mehr, aber ohne diese Voraussetzungen wird es mit der Zulassung zum BGH nichts.
Schule dich in der Dialektik so gut, dass eventuelle Widersprüchlichkeiten in deinen Aussagen nicht bemerkt werden. Lerne die Kunst Recht zu behalten, auch wenn du im Unrecht stehst. Unterschätze niemals dein Gegenüber, denn dieser könnte durch Erkenntnisse dir weit überlegen sein.

Das beste Verbrechen benötigt eine sehr hohe Intelligenz und ein sehr großes Wissen. Das ist der Maßstab der auch für den Juristen gilt. Hast Du dieses erreicht, ist es nur noch ein ganz schmaler Grad zwischen Recht und Unrecht. Das ist der Tipp eines Exlobbyisten.