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RE: Die Würde des Menschen ist unantastbar. (Artikel 1 (1) Satz 1 GG). Die gelebte Wirklichkeit?

in #deutsch6 years ago

Ist jetzt aber ein schwaches Beispiel. Das steht fast in jeder Rechtsbelehrung. Und Rechtsfähige Menschen sind meines Wissens auch in der Lage zu lesen.

Aber bei weitem nicht jede Frist. Auf Verjährungsfristen wird man z.B. nicht hingewiesen. Fristen waren darüber hinaus nur ein Beispiel für leicht vermeidbare Probleme, sofern man sie denn kennt.

Dass es viele schlechte Anwälte gibt, ist keine Frage. Und dass viele Anwälte wegen des Profits auch ungeeignete Fälle annehmen, ist auch klar. Als mündiger Bürger sollte man deshalb schon prüfen, wen man beauftragt.

Selbst wenn man einen guten Anwalt hat und der Anwaltszwang erhalten bleibt, sind beim BGH nur bestimmte Anwälte zugelassen.

Ja. Die Begründung ist übrigens ähnlich. Anwälte, die bereits Erfahrung beim BGH haben, führen zu schnelleren und unkomplizierteren Verfahren. Mittelmäßige Anwälte würden oft zu gewissen Verzögerungen und Zusatzaufwand führen. Da ich aber nicht weiß, welche Voraussetzungen man erfüllen muss, um beim BGH zugelassen zu werden, kann ich dazu nicht mehr schreiben.

Warum nicht? Es würde mehr Ehrlichkeit in die Anwaltskanzleien kommen. Dieses Rechtsgebiet beherrsche ich nicht.

Das sind zwei verschiedene Dinge. Auch der beste Anwalt in einem gewissen Feld, kann meistens nicht genau voraussagen, wie das Gericht entscheiden wird. Die Rechtslage ist oft eben nicht eindeutig.

Auch ein Vergleich kann doch ein Erfolg sein - doch zum Vergleichen brauche ich kein Gericht. Das geschieht meistens vor Gericht nur wegen der zu erwartenden Kosten, hat also mit Rechtstitel wenig gemeinsam, sonder ist mit dem Hornberger-Schießen zu vergleichen
Ein minderndes Strafmaß kann auch ein Erfolg sein.

Absolut! Aber wie will man das objektiv feststellen? Ab wann ist es denn ein Erfolg? Das würde nicht funktionieren. Ich fände es übrigens auch nicht sinnvoll, wenn der Mandant dem Anwalt vorgibt, ab wann er es als Erfolg sieht. Ich würde sogar sagen, dass der größte Teil des Ergebnisses nicht vom Anwalt beeinflusst werden kann. Das wäre dann mehr oder weniger Glücksspiel für ihn, ob er seine Vergütung bekommt.

Und bezüglich des Laienvorwurfs. Wenn man Gesetze am Fließband erlässt und den einfachen Menschen Tag für Tag gängelt und bevormundet, dann wir auch der Anwalt zum Laien. Denn auch er kennt nicht alle Gesetze und Verordnungen, er muss nur wissen wo sie geschrieben stehen.

Wenn man einigermaßen spezialisiert ist, kennt man zumindest die wichtigsten Vorschriften und die entsprechende Rechtsprechung dazu. Alleine zu wissen, wo etwas steht, reicht übrigens noch lange nicht!

Als mündige Person kann ich auch selbst lesen und auch selbst verstehen. Ist man dazu nicht in der Lage, darf man sich auch nicht als mündig und rechtsfähig bezeichnen.

Hier muss ich dir ganz klar widersprechen. Wenn das so wäre, wäre das Jurastudium ziemlich sinnlos. Um die Rechtslage zu verstehen, reicht es bei weitem nicht, einfach ins Gesetz zu sehen. Zum einen, weil man dabei im Normalfall nicht alle einschlägigen Normen findet, da diese oft sehr verstreut sind. Zum anderen aber, weil alleine der Normtext in den meisten Fällen bei weitem nicht ausreicht, um die Rechtslage zu bestimmen. Nicht umsonst lernt man im Jurastudium jahrelang das Arbeiten mit und Auslegen von Gesetzen. Zu vielen Vorschriften gibt es auch massenhaft Rechtsprechung, die man auch kennen sollte, bevor man vor Gericht geht. Das kann ein Laie in den seltensten Fällen.

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Und diese Diskussion mit all deinen Argumenten, die wir gerade führen, sollen als Grund ausreichend sein um die Mandanten an ihrer Rechtsfähigkeit zu entmündigen? Nur weil eine Kaste von hochtrabenden Juristen einfacher und unkomplizierter Arbeiten will? Nur weil ein monopolgeschützter Juristenbereich sich selbst schützt und keinem Anderen das Recht zugesteht ebenfalls juristisch bewandert zu sein?

Es geht doch nicht darum keinen Anwalt zu konsultieren!!! Dieses Recht soll doch gar nicht abgesprochen werden. Es geht darum einen Zwang auszuüben, der mit der Würde des Menschen in Konflikt gerät. Sich sogar widersprüchlich dazu verhält.
Nicht dar Recht auf einen Anwalt kollidiert mit der Menschenwürde sondern der Anwaltszwang

Die Frage ist eben, wie viel dieses (ziemlich unnütze) Recht, auch bei höheren Gerichten keinen Anwalt zu brauchen wert ist.

Die Vorteile:

  • Man hat das Recht, sich auch vor höheren Gerichten selbst zu vertreten. Nachdem das in den allerwenigsten Fällen auch nur ansatzweise sinnvoll ist, ist dieses Recht aber nicht wirklich viel Wert.

Die Nachteile:

  • Aufgrund der höheren Anzahl an unsinnigen Klagen und dem zusätzlichen Erklärungsaufwand wegen unwissender Parteien käme es zu einer zusätzlichen Belastung der Justiz.
  • Es wäre noch schwieriger, gute Juristen für die Justiz zu finden. Das ist ohnehin schon ein Problem, da die Bezahlung in der freien Wirtschaft wesentlich höher ist. Insofern ist die Erleichterung für die Justiz und damit der Richter durch den Anwaltszwang durchaus ein Argument.
  • Die Gerichtskosten würden deswegen wohl steigen.
  • Es ist davon auszugehen, dass auch die Verfahrensdauer etwas ansteigt.
  • Es käme vermehrt zu ungerechten Entscheidungen, da sich die unvertretene Partei nicht angemessen juristisch wehren konnte.
  • Infolgedessen würde auch der Ruf der Justiz leiden ("So eine Fehlentscheidung wegen einer bürokratischen Lächerlichkeit! Skandal!")

Die Abwägung kann letzten Endes jeder für sich selbst treffen.

(Der Zwang ist übrigens grundrechtlich weniger eine Frage der Menschenwürde als vielmehr der allgemeinen Handlungsfreiheit. Aber die Diskussion würde hier wohl zu weit gehen.)

Die Frage ist eben, wie viel dieses (ziemlich unnütze) Recht, auch bei höheren Gerichten keinen Anwalt zu brauchen wert ist.

Ich wiederhole mich nicht gerne, es geht nicht um das „Brauchen“ sondern um das „Müssen“

Es geht tatsächlich um die Handlungsfreiheit, die eng mit der Achtung und somit mit der Würde verbunden ist.

Vielleicht schaust Du mal in #freie-gesellschaft nach. Dort sind viele Erkenntnisse zusammengefasst und in über 40 Teile aufgegliedert. Und vielleicht hilft dir als Einstieg meine Sicht der Dinge, die in diesem Artikel grob umrissen sind, besser zu verstehen.

Da ich aber nicht weiß, welche Voraussetzungen man erfüllen muss, um beim BGH zugelassen zu werden, kann ich dazu nicht mehr schreiben.

Kann ich Dir helfen:
Hinterfrage nie Politik und Gesetzgebung.

"Halte immer die Rechtsanwaltsordnung ein und mache nie Fehler des Gegenanwalts, die er seinem Mandanten gegenüber offensichtlich macht, öffentlich - so dass es sein Mandant erfährt."

„Kritisiere nie einen Richter“

„Beschäftige dich nie mit Verfassungen und Grundrechten und vor allem nicht mit den Widersprüchen zu nachgeordneten Gesetzen.“

„stelle dich nie öffentlich dem Bundesverfassungsgericht entgegen, solange du in wirtschaftlicher Abhängigkeit zum Juristenband stehst, oder noch nicht Professor bist“

„Bist du bereits Professor, gefährde nie deine Stellung, selbst wenn die Umsände das Gegenteil beweisen.“

„Hinterfrage niemals Richterrecht, vor allem nicht ab Landgericht“

„helfe immer mit, deine Juristenzunft zu schützen, selbst wenn es nur noch mit Rechtsbruch geht“

Es gibt noch ein paar mehr, aber ohne diese Voraussetzungen wird es mit der Zulassung zum BGH nichts.
Schule dich in der Dialektik so gut, dass eventuelle Widersprüchlichkeiten in deinen Aussagen nicht bemerkt werden. Lerne die Kunst Recht zu behalten, auch wenn du im Unrecht stehst. Unterschätze niemals dein Gegenüber, denn dieser könnte durch Erkenntnisse dir weit überlegen sein.

Das beste Verbrechen benötigt eine sehr hohe Intelligenz und ein sehr großes Wissen. Das ist der Maßstab der auch für den Juristen gilt. Hast Du dieses erreicht, ist es nur noch ein ganz schmaler Grad zwischen Recht und Unrecht. Das ist der Tipp eines Exlobbyisten.