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RE: Hersteller nach Produkthaftungsgesetz

in #deutsch8 years ago

Interessanter und guter Beitrag! Und um vielleicht zum etwas Grundsätzlicheren Verständnis verweise ich noch auf die Norm des § 833 S. 1 BGB. Haftung des Tierhalters.
Die Norm setzt voraus, dass das

  • a) vom Tierhalter gehaltene
  • b) Tier
  • c) einem Dritten
  • d) an bestimmten Rechtsgütern
  • e) rechtswidrig
  • f) Schaden zufügt.

Der Grund bzw. die Rechtfertigung für diese, ebenfalls strengere Haftung, welche komplett vom sog. Verschuldensprinzip abweicht, liegt in der typischen Gefahr, d.h. in dem der Natur des Tieres entsprechenden unberechenbaren und instinktgemäßen selbstständigen Verhalten des Tieres und der dadurch hervorgerufenen Gefährdung von Leben, Gesundheit und Eigentum Dritter.
Verwirklicht sie sich, soll der Halter als derjenige, der die Gefahr im eigenen Interesse schafft und beherrscht, dafür einstehen.