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RE: Bürger kommt von "Bürgen"und zwar mit seiner kompletten Arbeitskraft und Vermögen
Quelle: WAHRIG HERKUNFTSWÖRTERBUCH
"Bürge
Übernehmer einer Bürgschaft ♦ die Bezeichnung geht zurück auf westgerm. *burgjon– „Bürge“, abgeleitet wurden mhd. bürgen, ahd. burgon „bürgen“, verwandt mit altnord. ábyrgjast „Verantwortung für etwas übernehmen“; der Bürge war also im ursprünglichen Sinne jemand, der „Verantwortung übernimmt, Handlungen gewährleistet“"