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RE: Heute wurde in Österreich eine Frau zu 14 Jahren Haft, unbedingt, verurteilt, wegen Hochverrats!

in #deutsch7 years ago

Sonst bist ja auch immer dafür, dass Gesetze durchexerziert werden?

Wenn der Hochverrat-Paragraph anwendbar ist (und das Gericht ist dieser Meinung), sind 10 Jahre unbedingt die Mindeststrafe. Dazu noch die Betrugsfälle, die Drohungen gegen Amtsträger (die wurden mit Nachdruck"vorgeladen", um sich bei einem Volksgericht zu verantworten), und nicht zu vergessen die Versuche, diverse regionale Amtsträger durch erstunkene Einträge ins US-amerikanische Schuldenregister finanziell zu schädigen, dann kommst konsequenter Weise auf 14 Jahre.

Das einzige was man hier mMn diskutieren kann, ist, ob der "Hochverratsparagraph" in dieser Form noch zeitgemäß ist, und ob er vielleicht präzisiert werden muss. Aber das ist eine politische Frage, mit der sich der Nationalrat beschäftigen sollte. Für das Gericht ist geltendes Recht geltendes Recht.

Sort:  

Berechtigter Einwand. Trotzdem plädiere ich hinsichtlich des Hochverrats auf Unzurechnungsfähigkeit. Es handelt sich doch eher um eine Art Wahrnehmungsstörung. Revolution geht anders.

Also was mich in solchen Fällen stört ist das Messen mit zweierlei Maß. Eine Angeklagte mit Vornamen Monika (und nicht etwa Ayse o. ä.) bekoomt die volle Härte des Gesetzes zu spüren. Bei einer Ayse würde man sich irgendwelche Milderungsgründe aus sämtlichen Hühneraugen ziehen.

Darauf weist @stayoutoftherz ja mit seinem ersten Link (komplett straffrei; Messermörder erhält Freispruch wegen Notwehr) hin.

Justitia sollte ja eigentlich blind sein - aus gutem Grund; aber genau das ist sie immer weniger

Eh. Die Schwachsinnigkeit des Unternehmens stelle ich nicht in Frage.^^

Wenn ein pychologisches Gutachten sie für unzurechnungsfähig erklären würde, klar. Dann halt Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Frei rumlaufen und gewähren lassen kann man die Kasperl nicht, dafür haben sie mit 2500 Leuten eine zu große, kritische Masse erreicht.

Seit wann bist Du Jurist (sorry, Du hast angefangen mit dieser ad hominem-Argumentation)? Jeder Fall ist einzeln zu betrachten. Es liegt sehr wohl im Ermessenssspielraum der Richter, welche Paragraphen sie als anwendenswert erachten. Wenn es so einfach wäre, und Gesetze so einfach zu interpretieren wären, dann bräuchte man keine Richter. Gerade war im Ö1-Mittagsjournal ein Strafrechtsexperte zu hören, der sich ebenfalls verwundert gezeigt hat über die Höhe des Strafausmasses. Österreich hat (im Gegesatz zu Venezuela oder Kongo) ein sehr gefestigtes Staatssystem, sodass dieser Plan keine Chance auf Verwirklichung besass und eher auf Verwirrung (neben dem Betrug) hinweist.

Seit wann bist Du Jurist

Bin ich natürlich ebenso wenig wie du.

Du hast angefangen mit dieser ad hominem-Argumentation

Jo, hast Recht, sorry.

...und eher auf Verwirrung (neben dem Betrug) hinweist.

Ich denke, du vermischt die Frage der geistigen Zurechnungsfähigkeit mit dem Strafmaß.
So wie ich das sehe ist die erste Frage, ob die handelnden Personen zurechnungsfähig waren.
Ich zweifle ob der an den Tag gelegten Idiotie und der ganzen wirren Reden definitiv an der Zurechnungsfähigkeit. So weit ich weiß, hat der Verteidiger kein dementsprechendes Gutachten verlangt - was mich ernsthaft an der Verteidigungslinie zweifeln lässt... Aber gut, der ist um seinen Job eh nicht zu beneiden.
Gibt es kein psychologischen Gutachten, dass die Angeklagten für unzurechnungsfähig erklärt, muss das Gericht sie als zurechnungsfähig behandeln.

Die Anklage lautete u.a. auf Hochverrat, und die Geschworenen (nicht der Richter!) haben die Angeklagte dessen für schuldig befunden. Ab dem Zeitpunkt gilt die gesetzlich festgelegte Mindeststrafe von 10 Jahren, die nur bei besonderen mildernden Umständen unterschritten werden darf. Schwachsinnigkeit ist kein Milderungsgrund, Reue zeigt sie ja nicht, nein im Gegenteil, sie betont ja mehrmals, so weiter machen zu wollen. Also ist klar: mindestens 10 Jahre. Dann noch die restlichen Vergehen dazu, die ja weitgehend außer Frage stehen sollten, kommst eben auf 14.

Die Strafe fühlt sich für mich auch zu hart an, 14 Jahre fassen wirklich oft Leute nicht aus, die Menschen wesentlich mehr geschadet haben, da gebe ich dir Recht (auch wenn ich deine Konnotation mit der Kultur der Verbrecher für absolut unhaltbar halte, aber das ist ganz eine andere Story ;-)) Aber ich glaube, da liegt eben ein politisches - und kein rechtliches - Problem vor: Vielleicht sollte man den Hochverrats-Paragraphen insofern präzisieren, dass das Unterfangen eine reale Umsetzungschance gehabt haben muss, um als Hochverrat zu gelten? Gewerbsmäßiger Betrug, gefährliche Drohung, Amtsanmaßung, Anstiftung zum Amtsmißbrauch und Bildung einer kriminellen Vereinigung hätten als Tatbestände im konkreten Fall mMn durchaus auch ausgereicht.