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RE: Bestätigung einer Aussage durch Dementi derselben

in #deutsch7 years ago

"runtermachen" und "in ein Eck stellen" sind (je nachdem wie man es definiert) vermutlich von der freien Meinungsäußerung gedeckt, auch wenn es unschön ist. Und was das betrifft, brauchst du echt nicht auf unschuldig machen... Zur Erinnerung: Ich lese deinen Blog.
Kündigen: Ja, das sollte nicht sein, solange die Kritik rein inhaltlicher Natur ist. Tatsächliche Kreditschädigung ist natürlich dann ein anderes Thema. Den konkreten Fall kenne ich nicht, und ich habe jetzt auch nicht die Zeit, mich in unabhängige Quellen einzulesen (die von die zitierten Quellen haben halt eine eindeutige Schlagseite). Aber sollte es tatsächlich so sein wie von dir beschrieben, stimme ich dir zu, das geht dann definitiv zu weit.