Heute wurde in Österreich eine Frau zu 14 Jahren Haft, unbedingt, verurteilt, wegen Hochverrats!
Liebe Steemianer,
Hochverrat? Dieser Paragraph wird in der Alpenrepublik höchst selten angewendet und noch nie ist jemand damit verurteilt worden. Und 14 Jahre unbedingte Haft? Das bekommen normalerweise nicht mal Mörder. Unlängst ist sogar ein Mörder in Deutschland komplett straffrei ausgegangen (mit dem richtigen kulturellen Hintergrund ist das mittlerweile möglich)!
Der Steirerin und „Staatenbund-Präsidentin“ Monika U. (42) wurde zur Last gelegt, die Republik Österreich nicht anzuerkennen und darüberhinaus mithilfe des Bundesheers ein selbst konstruiertes Gefüge aus neun neuen „Staaten“ - den "Staatenbund", einen "souveränen Staat" - entstehen zu lassen. Dafür wurden dem Militär sogar selbst gebastelte Haftbefehle überreicht – versehen mit der Anordnung, die Mitglieder der Bundesregierung in Gewahrsam zu nehmen.
Diese Briefe führten letztlich zu den harten Strafen (ihr Beschützer und rechte Hand, ein 71-Jähriger pensionierter Gendarm, erhielt auch 10 Jahre unbedingt), trotz der bizarren Schrulligkeit des ganzen Konzeptes, das entfernt der Reichsbürgerbewegung ähnelt (allerdings ohne konsequenten ideologischen Überbau). Das und die Tatsache, dass der Staatenbund offenbar attraktiv war und seit 2015 bereits 2700 Mitglieder zählte. Neben dem Slogan "Wahrheit, Licht und Liebe", der propagiert wurde, gab es für Mitglieder auch eigene KfZ-Zulassungsscheine (á 100€), die von der Entrichtung einer Haftpflichtversicherung bewahren sollten. Auch das Grundbuch wurde für obsolet erklärt. Damit der Besitz nicht verfällt, sei eine Eintragung im "Landbuch" nötig (ebenfalls gegen 100€ Entgelt). Damit wäre man, nach Aussage der "Präsidentin" auch vor Exekutionen sicher.
Eigentlich eher ein Betrugsfall, oder? Aber weil Politiker hätten festgenommen werden sollen, gab es von der Justiz kein Pardon. Monika U. wurde schuldig gesprochen wegen versuchter Anstiftung zum Hochverrat, führender Beteiligung an einer staatsfeindlichen Verbindung, schweren und gewerbsmäßigen Betrugs, Nötigung und versuchter Anstiftung zum Amtsmissbrauch.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
mehr dazu hier:
https://kurier.at/chronik/oesterreich/justiz-weist-staatsfeinde-in-die-schranken/400388903
https://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/5514941/StaatsverweigererProzess_Wir-sind-in-einem-anderen-Rechtskreis?direct=5568831&_vl_backlink=/home/panorama/oesterreich/5568831/index.do&selChannel=
Sonst bist ja auch immer dafür, dass Gesetze durchexerziert werden?
Wenn der Hochverrat-Paragraph anwendbar ist (und das Gericht ist dieser Meinung), sind 10 Jahre unbedingt die Mindeststrafe. Dazu noch die Betrugsfälle, die Drohungen gegen Amtsträger (die wurden mit Nachdruck"vorgeladen", um sich bei einem Volksgericht zu verantworten), und nicht zu vergessen die Versuche, diverse regionale Amtsträger durch erstunkene Einträge ins US-amerikanische Schuldenregister finanziell zu schädigen, dann kommst konsequenter Weise auf 14 Jahre.
Das einzige was man hier mMn diskutieren kann, ist, ob der "Hochverratsparagraph" in dieser Form noch zeitgemäß ist, und ob er vielleicht präzisiert werden muss. Aber das ist eine politische Frage, mit der sich der Nationalrat beschäftigen sollte. Für das Gericht ist geltendes Recht geltendes Recht.
Berechtigter Einwand. Trotzdem plädiere ich hinsichtlich des Hochverrats auf Unzurechnungsfähigkeit. Es handelt sich doch eher um eine Art Wahrnehmungsstörung. Revolution geht anders.
Also was mich in solchen Fällen stört ist das Messen mit zweierlei Maß. Eine Angeklagte mit Vornamen Monika (und nicht etwa Ayse o. ä.) bekoomt die volle Härte des Gesetzes zu spüren. Bei einer Ayse würde man sich irgendwelche Milderungsgründe aus sämtlichen Hühneraugen ziehen.
Darauf weist @stayoutoftherz ja mit seinem ersten Link (komplett straffrei; Messermörder erhält Freispruch wegen Notwehr) hin.
Justitia sollte ja eigentlich blind sein - aus gutem Grund; aber genau das ist sie immer weniger

Eh. Die Schwachsinnigkeit des Unternehmens stelle ich nicht in Frage.^^
Wenn ein pychologisches Gutachten sie für unzurechnungsfähig erklären würde, klar. Dann halt Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Frei rumlaufen und gewähren lassen kann man die Kasperl nicht, dafür haben sie mit 2500 Leuten eine zu große, kritische Masse erreicht.
Seit wann bist Du Jurist (sorry, Du hast angefangen mit dieser ad hominem-Argumentation)? Jeder Fall ist einzeln zu betrachten. Es liegt sehr wohl im Ermessenssspielraum der Richter, welche Paragraphen sie als anwendenswert erachten. Wenn es so einfach wäre, und Gesetze so einfach zu interpretieren wären, dann bräuchte man keine Richter. Gerade war im Ö1-Mittagsjournal ein Strafrechtsexperte zu hören, der sich ebenfalls verwundert gezeigt hat über die Höhe des Strafausmasses. Österreich hat (im Gegesatz zu Venezuela oder Kongo) ein sehr gefestigtes Staatssystem, sodass dieser Plan keine Chance auf Verwirklichung besass und eher auf Verwirrung (neben dem Betrug) hinweist.
Bin ich natürlich ebenso wenig wie du.
Jo, hast Recht, sorry.
Ich denke, du vermischt die Frage der geistigen Zurechnungsfähigkeit mit dem Strafmaß.
So wie ich das sehe ist die erste Frage, ob die handelnden Personen zurechnungsfähig waren.
Ich zweifle ob der an den Tag gelegten Idiotie und der ganzen wirren Reden definitiv an der Zurechnungsfähigkeit. So weit ich weiß, hat der Verteidiger kein dementsprechendes Gutachten verlangt - was mich ernsthaft an der Verteidigungslinie zweifeln lässt... Aber gut, der ist um seinen Job eh nicht zu beneiden.
Gibt es kein psychologischen Gutachten, dass die Angeklagten für unzurechnungsfähig erklärt, muss das Gericht sie als zurechnungsfähig behandeln.
Die Anklage lautete u.a. auf Hochverrat, und die Geschworenen (nicht der Richter!) haben die Angeklagte dessen für schuldig befunden. Ab dem Zeitpunkt gilt die gesetzlich festgelegte Mindeststrafe von 10 Jahren, die nur bei besonderen mildernden Umständen unterschritten werden darf. Schwachsinnigkeit ist kein Milderungsgrund, Reue zeigt sie ja nicht, nein im Gegenteil, sie betont ja mehrmals, so weiter machen zu wollen. Also ist klar: mindestens 10 Jahre. Dann noch die restlichen Vergehen dazu, die ja weitgehend außer Frage stehen sollten, kommst eben auf 14.
Die Strafe fühlt sich für mich auch zu hart an, 14 Jahre fassen wirklich oft Leute nicht aus, die Menschen wesentlich mehr geschadet haben, da gebe ich dir Recht (auch wenn ich deine Konnotation mit der Kultur der Verbrecher für absolut unhaltbar halte, aber das ist ganz eine andere Story ;-)) Aber ich glaube, da liegt eben ein politisches - und kein rechtliches - Problem vor: Vielleicht sollte man den Hochverrats-Paragraphen insofern präzisieren, dass das Unterfangen eine reale Umsetzungschance gehabt haben muss, um als Hochverrat zu gelten? Gewerbsmäßiger Betrug, gefährliche Drohung, Amtsanmaßung, Anstiftung zum Amtsmißbrauch und Bildung einer kriminellen Vereinigung hätten als Tatbestände im konkreten Fall mMn durchaus auch ausgereicht.
Tja, hier sieht selbst das dümmste Schlafschaf recht deutlich, was einem widerfährt, wenn man aktiv das "Abzock-Monopol" der grössten Zuhälterbande, dem Staate bedroht...da kennt das Imperium keine Gnade und der Todesstern wird unmittelbar aktiviert 😁 Die 2700 Mitglieder hätten sich mal besser bewaffnet und sich versammeln sollen, dann wäre es sicherlich amüsanter geworden 🤔😉
Also 14 Jahre für diesen Schmarrn, kein Wunder das man den Glauben an die richtigen Maßstäbe von "Justitia" verliert, zumindest ein Teil der Urteile fallen eben rein politisch motiviert.
Das beste ist das Bild mit den vermummten Beamten und der offenbar etwas kräftigen Monika u., die wohl die stehende Dame ist, oder?
Ja, die "Staatsgefährdung" sieht man Ihr ja förmlich an, so wie der ganzen Truppe die da noch auf der Anklagebank zu sehen ist.
Offenbar eine echt staatszersetzende Eliteeinheit:)
Mehr Posse geht ja fast nicht mehr in der Wahrnehmung eines Nichtjuristen wie mir.
BGvB!
Da fragt man sich, ob 14 Jahre reichen. Das hört sich nach gemeingefährlicher Dämlichkeit an... :)
Dämlichkeit ist ja kein Haftgrund. Und die Leute, die 100€ bezahlt haben für Fantasie-Dokumente, na ja, selbst schuld, wer so blöd ist.
Ich halte 14 Jahre für extrem überzogen. An dieser Person sollte ein Exempel statuiert werden, zur Abschreckung anderer.
Der Staat lässt nicht mit sich spaßen. Die sonstigen Anklagepunkte kann ich nicht beurteilen. Es wäre halt schön, wenn man aus dem Staat austreten könnte so wie aus der Kirche.
Wäre das schön? Als Staatenloser hast Du keine Rechte, ausser die UNO-Menschenrechte. Ich glaube nicht, dass Du Dir das wünscht.
Durchaus. Wie viele Menschen ohne österreichische Staatsangehörigkeit leben in Wien? Sie haben nicht nur (fast) die gleichen Rechte wie die Paßösterreicher, sodern genießen sogar Vorteile (keine Dienstpflicht in der Armee, Schutz durch internationale Konventionen etc).
Aber mir ging es gar nicht um die Staatsangehörigkeitsfrage, sondern um die ökonomische "Geschäftsbeziehung" zwischen Mensch und Staat.
Alles richtig gemacht, weiter viel Erfolg...
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