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RE: Die Freie Gesellschaft Teil 11!!! Die Unaufhaltsamkeit der Freiheit
Das ist ja schön, dass sich bei Dir was tut.
Auf das Ergebnis bin ich gespannt, wenn auch nicht optimistisch in Bezug auf den Ausgang.
Es gibt leider Fälle in denen die Gerichte einfach nicht Recht sprechen dürfen.
Da dies bereits nachgewiesen ist, dass Gerichte in Deutschland einfach nicht Recht sprechen dürfen, geht es auf das internationale Parkett. Es soll in erster Line nachweisen, wie weit eine Freie Gesellschaft entfernt ist. Alles was man bisher zu lesen bekommen hat sind Theorien ohne Sachbezug, auch Verschwörungstheorien genannt.
Egal wie der Ausgang sich gestaltet, der Fall und seine Fakten bleibt.
Meine Person hat dann genug getan. Dann bleibt es einem jedem selbst überlassen, ob ein Leben in Knechtschaft seiner Vorstellung von Freiheit genügt. Ausreden gibt es danach keine mehr.
Vielleicht hilft dieser Prozess sich endlich entscheiden zu können. Auch die Libertären werden sich dann die Frage selbst beantworten müssen. Nur noch Schreiben und Bücher verkaufen, Seminare veranstalten, usw. Wird dann nicht mehr genügen. Handeln oder Nichthandeln wird dann die Messlatte sein.
Zumindest bei der Meinungsfreiheit sind die internationalen Gerichte auch nicht besser:
https://www.waz.de/panorama/prophet-mohammed-darf-nicht-paedophil-genannt-werden-id215649415.html
Das ist durchaus zu beobachten.
Daher ist es an der Zeit zu prüfen, wie es sich im Falle von Fakten zeigt. Meinungsfreiheit ist auslegbar.
Verbrecher ist auch eine Meinung über jemanden, wo die Wortwahl fragwürdig sein kann. Mohammad als pädophil zu bezeichnen müsste auf Fakten und Nachweise begründet sein. Da aber keiner dabei war, ist es eine Abwertung ohne Beweise. Selbst der Koran ist dabei kein Beweis, denn der Inhalt ist ja kein Geständnis Mohammads.
Auch wenn die Begründung der Straßburger Richter am eigentlichen Sachverhalt vorbeigeht und diese die Religion in den Vordergrund schieben, ist es nicht richtig, jemanden als pädophil zu bezeichnen ohne den realen Beweis zu liefern. Vermutungen darf man haben, aber sie zu publizieren ist ein anderer Sachverhalt.
Ich z.B nenne unsere Obrigkeit eine Räuberbande. Hätte ich keine Beweise dafür, wäre schon lange eine Anzeige die Folge gewesen. Ich habe sogar Exikutivorgane als organisierte Verbrecher mit parasitärem Verhalten, im Beisein von Staatsanwaltschaft und Richter, betitelt. Meine Meinungsfreiheit wurde nicht eingeschränkt, denn man darf Menschen als Verbrecher und Parasiten betiteln, wenn man die Beweise dieser Anschuldigung/Verbrechen in Händen hält, das nicht widerlegbar ist. Es gilt für jeden die Unschuldsvermutung bis seine Schuld bewiesen ist. Dazu bedarf es aber keiner Urteilsbegründung durch Richter.
Naja die Aussage bezog sich ja auf die Überlieferung, dass er ein Kind geheiratet hat.
Ich bin mir auch sicher, dass sie bei anderen historischen Figuren, die der Päderastie gefröhnt haben (Stichwort antikes Griechenland) anders geurteilt hätten.
Kinder zu heiraten war in dieser Zeit keine Ausnahme nur bei Mohammad. In der Überlieferung heißt es aber auch, dass er sie nicht anrühren würde, bis sie zu einer Frau gereift sei. Das nur auf den Islam zu projizieren geht an der Tasache vorbei, denn das war gängige Praxis auch im Juden- und Christentum. Nach dieser Tatsache müssten alle aus dieser Zeit pädophil genannt werden. Und hierbei ist der einfache Mann nicht auszuschließen. Demnach stammen wir wohl alle von Pädophilen ab.
Ich sag mal so, man hatte damals natürlich auch viel weniger Zeit sich fortzupflanzen, also musste man früher anfangen. Aber wenn die Überlieferung stimmt, wurde die Ehe mit 9 vollzogen und das ist extrem. Niemals kann sie da schon zur Frau gereift sein, zumal die Geschlechtsreife ja früher später einsetzte als heute. Aber nehmen wir an es ist so, was wäre so schlimm heute Menschen die vor 1000 oder 2000 Jahren oder möglicherweise überhaupt nicht gelebt haben als pädophil zu bezeichnen. Sollten sich Gerichte wirklich mit diesen Dingen beschäftigen?
Eine Gesinnungpolizei brauch natürlich keiner.