RE: NSU / Zschäpe, blinde Justitia und Orwell
Also wie man aus diesem Paragraphen heraus Zschäpe eine Mittäterin sein soll verstehe ich nicht. Aus Absatz 1 heraus müsste (so wie ich ihn als juristischer Laie verstehe) sie die beiden zu den Morden angestiftet, erpresst oder hypnotisiert haben. Eine nachträgliche Kenntnisnahme oder eine Billigung empfinde ich da nicht als ausreichend. Aus Absatz 2 müsste sie mit vor Ort gewesen sein oder sie zumindest gemeinschaftlich geplant haben, was dem nachträglichen Erfahren doch auch widerspricht!?
Aber OK sagen wir Zschäpe war Mittäterin und wurde genauso hart (oder zumindest ähnlich, wenn man annimmt, dass die beiden Uwes noch zusätzlich Sicherungsverwahrung bekommen hätten). Sehr viel deutlicher als Zschäpe waren doch Bilal K. und Melih Y. Mittäter im Fall Jonny K. (Der § 25 StGB zielt ja nicht explizit auf Mord oder Totschlag ab) Sie wurden aber deutlich milder bestraft als der Haupttäter.
Das stimmt so in etwa. Absatz 1 ist der Fall, dass der Hintermann kraft Planungshoheit die Tat in den eigenen Händen hält. Liegt hier nicht vor (sog. mittelbare Täterschaft).
Absatz 2 ist die Mittäterschaft, welche bei Zschäpe festgestellt wurde. Dafür muss man gerade nicht vor Ort sein. Da hab ich dir oben aber zwei Quellen geschickt (Fischer Kommentar und ein Urteil).
Ist wie beim Banküberfall. Der der "nur" den Fluchtwagen fährt wird auch aus vollendeter Haupttat bestraft.
Die Abstufung liegt daran, dass es beim Mord nur die Option gibt, Lebenslänglich zu geben. Alles andere ist kein Mord.
Bei dem Fall Jonny K. war es kein Mord, daher war eine Abstufung bei Bestrafung der Beteiligten möglich (ob das richtig war kann ich nicht beurteilen).