You are viewing a single comment's thread from:

RE: Das Höchste Recht

in #deutsch6 years ago

Ich kann nicht von selbst bestätigen was der RICHTER Wort wörtlich sagte. Ich war nicht dabei!

Den Brief vom Anwalt habe ich auch nie gelesen. Ich weiß nur was mein Vater erzählte. Er wohnte auch in einem anderen Ort als ich .

Mir ist absolut bewusst das ich keine Quelle habe die ich vorzeigen kann, also verstehe ich es auch wenn mein geschriebenes Wort belächelt wird.
Wie gesagt ich weiß nicht wer die Wahrheit sagt.

Natürlich sollte man nicht jeder Verschwörung glauben schenken das ist mir absolut bewusst.

Hier auf dieser Plattform will ich pro und kontra ausdiskutieren.

Gewalt kann keine Lösung sein. Aber warum sperrt man denn die Werding nicht ins Gefängnis? Mein Anwalt sagte mir mehrfach solange ich die Wahrheit sage mache ich mich nicht strafbar.

Was die gute Frau Werding behauptet ist doch.... Die Wahrheit oder Verleumdung/ Hetze, dann wäre die doch schon längst verklagt worden???

Posted using Partiko Android

Sort:  

Ich weiß natürlich auch nicht, was der Richter genau gesagt hat. Aber ich kann mir schon vorstellen, dass da irgendwie ein Missverständnis vorliegt. Wobei es auch sehr seltsame Richter gibt, insofern wäre das schon möglich.

"Aber warum sperrt man denn die Werding nicht ins Gefängnis?"
Dazu müsste sie einen Straftatbestand erfüllen. Ich weiß nicht genau, was die Frau alles gesagt hat, aber zumindest auf den ersten Blick sehe ich keine Strafbarkeit.
Für Volksverhetzung (§ 130 StGB) sind die Hürden sehr hoch und hier wohl nicht überschritten. Bei der Verleumdung (§ 187 StGB) muss der Täter "wider besseres Wissen" handeln, da sie aber wohl an ihre Aussagen glaubt, ist das nicht erfüllt. Außerdem muss sich die Aussage auf eine andere Person beziehen. Letzteres gilt auch für die Üble Nachrede (§ 186 StGB).
Auch, wenn manche das nicht glauben, gibt es in Deutschland durchaus eine Meinungsfreiheit. Nur, weil jemand nicht verklagt wird, heißt das deshalb noch lange nicht, dass er die Wahrheit sagt.

"Mein Anwalt sagte mir mehrfach solange ich die Wahrheit sage mache ich mich nicht strafbar."
Das ist so nicht immer richtig. Man könnte jetzt unterscheiden, ob Wahrheit objektiv oder subjektiv zu bestimmen ist. Das wäre bei bestimmten Aussagedelikten relevant. Aber das braucht es gar nicht: ein Blick z.B. in § 192 StGB zeigt, dass man sich auch durch wahre Aussagen theoretisch strafbar machen kann.