RE: Konrad Lorenz, der Abbau des Menschlichen
Das ist wie bei Rousseau und seinem „Contrat Social“ der einen Bürgervertrag in Form von Verfassungen vorschlägt und jeder diese Aussage dafür in Anspruch nimmt, dass Mehrheiten über Minderheiten bestimmen, da anscheinend eine Verfassung ein vetrag sei, der dies rechtfertigen würde.
Doch keiner hat seine Aussage im Gesamtkontext benutzt, denn er hat erweiternd gesagt:
»Woher besäßen hundert, die sich einen Herrn wünschen, das Recht, für zehn, die sich keinen wünschen, mitzubestimmen? Das Gesetz der Stimmenmehrheit ist selbst eine Sache des Übereinkommens und setzt wenigstens eine einmalige Einstimmigkeit voraus. | Nur denen, die sich verbinden, liegt es ob, die Bedingungen der Vereinigung zu regeln. | Wenn demnach bei der Gründung des Gesellschaftsvertrages einige Widerspruch erheben, so macht ihre Meinung ihn nicht ungültig, sondern schließt die Gegner von ihm aus; sie gelten unter den Staatsbürgern als Fremde« (Contrat Social, ebd., S. 42 | 71 | 153).
Fragmentieren war noch nie eine gute Voraussetzung um Aussagen in Beton zu gießen.