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RE: Die Würde des Menschen ist unantastbar. (Artikel 1 (1) Satz 1 GG). Die gelebte Wirklichkeit?

in #deutsch6 years ago

Und diese Diskussion mit all deinen Argumenten, die wir gerade führen, sollen als Grund ausreichend sein um die Mandanten an ihrer Rechtsfähigkeit zu entmündigen? Nur weil eine Kaste von hochtrabenden Juristen einfacher und unkomplizierter Arbeiten will? Nur weil ein monopolgeschützter Juristenbereich sich selbst schützt und keinem Anderen das Recht zugesteht ebenfalls juristisch bewandert zu sein?

Es geht doch nicht darum keinen Anwalt zu konsultieren!!! Dieses Recht soll doch gar nicht abgesprochen werden. Es geht darum einen Zwang auszuüben, der mit der Würde des Menschen in Konflikt gerät. Sich sogar widersprüchlich dazu verhält.
Nicht dar Recht auf einen Anwalt kollidiert mit der Menschenwürde sondern der Anwaltszwang

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Die Frage ist eben, wie viel dieses (ziemlich unnütze) Recht, auch bei höheren Gerichten keinen Anwalt zu brauchen wert ist.

Die Vorteile:

  • Man hat das Recht, sich auch vor höheren Gerichten selbst zu vertreten. Nachdem das in den allerwenigsten Fällen auch nur ansatzweise sinnvoll ist, ist dieses Recht aber nicht wirklich viel Wert.

Die Nachteile:

  • Aufgrund der höheren Anzahl an unsinnigen Klagen und dem zusätzlichen Erklärungsaufwand wegen unwissender Parteien käme es zu einer zusätzlichen Belastung der Justiz.
  • Es wäre noch schwieriger, gute Juristen für die Justiz zu finden. Das ist ohnehin schon ein Problem, da die Bezahlung in der freien Wirtschaft wesentlich höher ist. Insofern ist die Erleichterung für die Justiz und damit der Richter durch den Anwaltszwang durchaus ein Argument.
  • Die Gerichtskosten würden deswegen wohl steigen.
  • Es ist davon auszugehen, dass auch die Verfahrensdauer etwas ansteigt.
  • Es käme vermehrt zu ungerechten Entscheidungen, da sich die unvertretene Partei nicht angemessen juristisch wehren konnte.
  • Infolgedessen würde auch der Ruf der Justiz leiden ("So eine Fehlentscheidung wegen einer bürokratischen Lächerlichkeit! Skandal!")

Die Abwägung kann letzten Endes jeder für sich selbst treffen.

(Der Zwang ist übrigens grundrechtlich weniger eine Frage der Menschenwürde als vielmehr der allgemeinen Handlungsfreiheit. Aber die Diskussion würde hier wohl zu weit gehen.)

Die Frage ist eben, wie viel dieses (ziemlich unnütze) Recht, auch bei höheren Gerichten keinen Anwalt zu brauchen wert ist.

Ich wiederhole mich nicht gerne, es geht nicht um das „Brauchen“ sondern um das „Müssen“

Es geht tatsächlich um die Handlungsfreiheit, die eng mit der Achtung und somit mit der Würde verbunden ist.

Vielleicht schaust Du mal in #freie-gesellschaft nach. Dort sind viele Erkenntnisse zusammengefasst und in über 40 Teile aufgegliedert. Und vielleicht hilft dir als Einstieg meine Sicht der Dinge, die in diesem Artikel grob umrissen sind, besser zu verstehen.