You are viewing a single comment's thread from:

RE: Die Würde des Menschen ist unantastbar. (Artikel 1 (1) Satz 1 GG). Die gelebte Wirklichkeit?

in #deutsch6 years ago

Da ich aber nicht weiß, welche Voraussetzungen man erfüllen muss, um beim BGH zugelassen zu werden, kann ich dazu nicht mehr schreiben.

Kann ich Dir helfen:
Hinterfrage nie Politik und Gesetzgebung.

"Halte immer die Rechtsanwaltsordnung ein und mache nie Fehler des Gegenanwalts, die er seinem Mandanten gegenüber offensichtlich macht, öffentlich - so dass es sein Mandant erfährt."

„Kritisiere nie einen Richter“

„Beschäftige dich nie mit Verfassungen und Grundrechten und vor allem nicht mit den Widersprüchen zu nachgeordneten Gesetzen.“

„stelle dich nie öffentlich dem Bundesverfassungsgericht entgegen, solange du in wirtschaftlicher Abhängigkeit zum Juristenband stehst, oder noch nicht Professor bist“

„Bist du bereits Professor, gefährde nie deine Stellung, selbst wenn die Umsände das Gegenteil beweisen.“

„Hinterfrage niemals Richterrecht, vor allem nicht ab Landgericht“

„helfe immer mit, deine Juristenzunft zu schützen, selbst wenn es nur noch mit Rechtsbruch geht“

Es gibt noch ein paar mehr, aber ohne diese Voraussetzungen wird es mit der Zulassung zum BGH nichts.
Schule dich in der Dialektik so gut, dass eventuelle Widersprüchlichkeiten in deinen Aussagen nicht bemerkt werden. Lerne die Kunst Recht zu behalten, auch wenn du im Unrecht stehst. Unterschätze niemals dein Gegenüber, denn dieser könnte durch Erkenntnisse dir weit überlegen sein.

Das beste Verbrechen benötigt eine sehr hohe Intelligenz und ein sehr großes Wissen. Das ist der Maßstab der auch für den Juristen gilt. Hast Du dieses erreicht, ist es nur noch ein ganz schmaler Grad zwischen Recht und Unrecht. Das ist der Tipp eines Exlobbyisten.