You are viewing a single comment's thread from:
RE: Ein Partei der Vernunft Mitglied spricht
Interessanter Ansatz. Natürlich wissen wir, wie das Regime darauf reagieren wird - wenn es überhaupt darauf reagiert: Für das Finanzamt gilt das natürlich nicht. Es ist ähnlich wie mit §129 StGB: Eine Bildung krimineller Organisationen wird bestraft. Aber wenn es eine Partei ist, dann darf sie kriminell sein:
§ 129 StGB: Bildung krimineller Vereinigungen (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren [...] wird bestraft, wer eine Vereinigung gründet [...], deren [...] Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist, [...] wer eine solche Vereinigung unterstützt oder für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt.
[...]
(3) Absatz 1 ist nicht anzuwenden [...] wenn die Vereinigung eine politische Partei ist[1]
[1] Quelle: DeJure.ORG: Deutsches Strafgesetzbuch §129