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RE: Meinungsfreiheit auf stumm – Wie Shadow-Bans das Recht auf freie Rede aushebeln

Danke für deinen Kommentar – und du hast recht, dass Art. 5 GG in erster Linie den Staat bindet.
Allerdings übersiehst du einen zentralen Punkt: Das Grundrecht umfasst nicht nur das Äußern einer Meinung, sondern ausdrücklich auch „sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten“.

Wenn zentrale digitale Plattformen – die faktisch zu den wichtigsten allgemein zugänglichen Informationsquellen geworden sind – Inhalte vorselektieren, herabstufen oder unsichtbar machen, wird dieses Informationsgrundrecht mittelbar ausgehöhlt.
Formell mag das nicht „Zensur“ im verfassungsrechtlichen Sinne sein, faktisch bedeutet es aber: Bestimmte Inhalte erreichen die Öffentlichkeit nicht mehr, obwohl sie öffentlich geäußert wurden.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit dem Konzept der mittelbaren Drittwirkung anerkannt, dass auch private Akteure Grundrechte berücksichtigen müssen, wenn ihre Entscheidungen erhebliche Auswirkungen auf den öffentlichen Diskurs haben.
Mein Punkt ist also nicht, dass der Staat mich direkt zensiert – sondern dass die faktische Informationsfreiheit erodiert, wenn die Hauptinformationskanäle selektiv steuern, was sichtbar ist.

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Schau, im Prinzip geht es darum: Ich muss meinen Content überhaupt erst anbieten dürfen. Jeder kann dann frei entscheiden, ob er mich stummschaltet, blockiert oder ignoriert, wenn ihn mein Angebot nervt. Aber wenn ich ihn gar nicht erst anbieten kann, fehlt auch den Lesern die Möglichkeit, selbst zu entscheiden und genau darin liegt das Problem.

 yesterday 

Nein, genau so ist es eben nicht. Du kannst keinen Verlag zwingen, Dein Buch zu veröffentlichen, wenn der es für schlecht, nicht markttauglich oder nicht seinem Profil entsprechend befindet. Kein Fernsehsender strahlt Deine Dokumentation aus, wenn sie nicht ins Konzept paßt. Und keine Plattform muß Dir zur Verfügung stehen für Deine Inhalte, wenn sie der Plattform (deren Betreibern natürlich) nicht passen.

Zwei Baustellen. Die eine: Du hast keinerlei Strafe zu befürchten, wenn Du Deine Meinung laut äußerst, egal welche. Fakt. Die andere: das Recht zur ungehinderten und umfassenden Meinungsbildung aus allgemein öffentlich zugänglichen Quellen. Das besteht. Inwieweit die Kernquellen, der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk, der genau zu diesem Zweck geschaffen wurde, dem gerecht wird... Sei dahingestellt (bzw. mit einem anderen Wutschrei bedacht) Das Recht auf umfassende Meinungsbildung umfaßt keine Verpflichtung, das Kleben von Plakaten an meiner Hauswand zu dulden. Auch die besagte Plattform muß nichts zulassen, was ihrer Philosophie widerspricht. Eingriffe ins Hausrecht sind nicht gedeckt durch die mittelbare Drittwirkung. Dabei geht es vor allem um das Vertragsrecht zwischen juristischen Personen und Unternehmen, das sich natürlich im Grundrechtsrahmen bewegen muß, um Gültigkeit zu erlangen.

Ich rede nicht von einem Anspruch darauf, dass jede Plattform alles von mir veröffentlicht, sondern davon, dass die faktische Informationsfreiheit eingeschränkt wird, wenn Plattformen mit marktbeherrschender Stellung Inhalte unsichtbar machen.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit der Fraport-Entscheidung (NJW 2011, 1201) und zur mittelbaren Drittwirkung deutlich gemacht: Wenn private Akteure faktisch den öffentlichen Raum des Diskurses kontrollieren, müssen auch sie Grundrechte beachten.

Es geht also nicht um Strafe oder staatliche Zensur, sondern darum, dass selektive Unsichtbarmachung die freie Meinungs- und Informationsbildung unterläuft. Bürger verlieren so die Möglichkeit, alle Argumente zu sehen und zu bewerten und das ist für eine Demokratie problematisch die vom Wettkampf der Ideen lebt.

 16 hours ago 

Wir nähern uns... ;-))

Es ist hochst problematisch, da gebe ich Dir vollkommen recht. Aber juristisch nicht angreifbar. Also sollte es darum gehen, Alternativen zu schaffen zu den besagten Akteuren. Moment. Solche Alternativen gibt es. Die Mehrheit der Menschen entscheidet sich aber zur Nutzung dieser Plattform-Riesen. Das dürfen die.