Zensur im Namen der Moral – Wie ÖRR-Pensionäre das Grundgesetz verhöhnen
Warum poste ich das hier auf Deutsch Unplugged? Weil es uns ALLE betrifft. Weil Meinungsfreiheit nicht ein Luxus ist, sondern die Basis unseres Rechtsstaats. Und weil jeder, der schweigt, schon verloren hat. Wir müssen JETZT Widerstand leisten.
Die neue Kategorie: „Nicht rechtswidrig, aber trotzdem verboten“
Bei „hart aber fair“ fiel der entscheidende Satz: „Nicht nur rechtswidrige“ Inhalte müssten reguliert werden. Damit wird eine Zone jenseits von Strafbarkeit konstruiert – eine moralische Verbotszone nach Tageslaune. Heute heißt das „Frauenverachtung“ oder „Rassismus“. Morgen genügt vielleicht ein unliebsamer Satz über Geschlechter.
Das Ergebnis: Die Grenze zwischen Gesetz und Gesinnung verwischt – und mit ihr verschwindet die Freiheit.
Grundgesetz contra Gesinnungszensur
Artikel 5 GG schützt die Meinungsfreiheit und erklärt die Zensur für unzulässig. Schranken bestehen nur in allgemeinen Gesetzen, im Jugendschutz und im Schutz der persönlichen Ehre.
- Beleidigung? Bereits strafbar.
- Aufruf zu Gewalt? Bereits strafbar.
- Volksverhetzung? Bereits strafbar.
Alles, was nicht strafbar ist, ist bewusst frei. Demokratie muss das aushalten – oder sie ist keine.
Staatsferne? Ein Witz, wenn Moralwächter moderieren
Besonders dreist: Die Zensur-Forderungen kommen aus dem öffentlich-rechtlichen Umfeld, finanziert durch Zwangsbeiträge, abgesichert durch üppige Pensionen. Dieselben Stimmen jammern, die Jugend wähle „falsch“, weil sie auf TikTok nicht betreutes Denken konsumiert. Das Problem sind nicht „US-Plattformen“, das Problem ist die Angst vor mündigen Bürgern.
Der gefährlichste Satz des Abends
„Nicht rechtswidrig, aber verboten.“ Das ist die Kampfansage an das Grundgesetz.
- Die Meinung, die nicht gefällt, wird gelöscht.
- Statt Strafgesetzbuch entscheidet Gesinnung.
- Freiheit endet an der roten Linie der Moralwächter.
Fazit
Wer Verbote unterhalb der Strafbarkeit fordert, fordert offene Zensur – und tritt Artikel 5 GG mit Füßen. Das Grundgesetz ist kein Dekor, sondern die Grenze staatlicher Macht.
Freiheit ist ein Recht, kein Gnadenakt. Wer sie relativiert, verrät den Rechtsstaat – live im Fernsehen.
Deshalb: Wir posten das hier, weil es jeden etwas angeht. Wenn wir nicht JETZT Widerstand leisten, dann verlieren wir nicht nur ein paar Debatten im Netz – wir verlieren die Demokratie selbst.
Hi, interessanter Beitrag!
Ich finde dass es bei Frauenverachtung viel um Gesinnung geht, beim Thema Rassismus verschwimmen eigene Ansichten und Gefühle mit dem Gesetz. Bei beiden Themen ist es oft Auslegungssache. Ein Richter geht natürlich nach dem Gesetzbuch, es ist klar definiert bei welchen Handlungen man sich strafbar macht, aber z. B. im Leben der sozialen Medien verschwimmen die Grenzen zwischen Gebot und Verbot. Da die Welt des Internets unpersönlich ist, wird in Kommentaren von Beiträgen oft respektlos mit Füßen getreten. Meinungsfreiheit ja klar aber bitte immer mit Respekt. Die Menschen werden halt immer extremer und die Sprache härter. Oft ist nicht mal mehr ein Austausch der Ansichten auf augenhöhe möglich, es wird nur noch respektlos geschossen. Anstrengend.. hat aber wohl auch viel mit der Altersgruppe und Klientel zu tun.
Ich mache mir viel Gedanken wie es weitergeht politisch und denke mir Zukunftsszenarien aus, dazu kommt demnächst ein eigener Beitrag.
Hoffe ich bin jetzt nicht so weit abgeschweift von deinem Thema.
Lg
Danke für deine Gedanken, anjalein. 🙏 Genau das ist ja der Knackpunkt: Wenn Grenzen zwischen Meinung und Verbot verschwimmen, hängt alles am Richter oder am Zeitgeist – und das ist gefährlich. Natürlich brauchen wir Respekt im Austausch, aber Respekt darf nicht mit Schweigen oder Selbstzensur verwechselt werden. Wer das Gesetz zur Auslegungssache macht, öffnet Tür und Tor für Willkür. Deshalb sage ich: Freiheit ist nur dann echt, wenn sie auch das Unangenehme schützt. Alles andere ist Dekor. 😉
Und da drehen wir uns wieder im Kreis..
Deshalb sage ich: Freiheit ist nur dann echt, wenn sie auch das Unangenehme schützt. Alles andere ist Dekor.
Wie weit darf das Unangenehme gehen? Wir müssen auch bestimmte Menschen schützen, z. B. Jugendliche, aber das ist ja klar. Für manche Gesinnung darf es ruhig unangenehm werden und zwar richtig 😀