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RE: Björn Höcke zeigt Angela Merkel an!
Wenn Merkel nicht selbst Gewalt anwendet oder androht, macht sie sich auch nicht entsprechend strafbar. Fälle von Mittäterschaft oder mittelbarer Täterschaft liegen offensichtlich auch nicht vor.
Juristisch ist das wirklich eindeutig nur Unsinn.
Die Weisungsgebundenheit der Staatsanwälte ist zwar nicht unproblematisch, hat aber durchaus auch sinnvolle Gründe. In vielen Fällen sind einheitliche Vorgehensweisen im Hinblick auf den Gleichheitsgrundsatz sogar geboten.
In der Praxis wird tatsächlich sehr sorgfältig darauf geschaut, welche Weisungen vom Ministerium kommen. Rechtswidrige Einmischung sind daher (wenn überhaupt) sehr selten.
Nachdem die Staatsanwalt keine Rechtsprechung betreibt, sehe ich keinen Verstoß gegen die Gewaltenteilung.
Von wem?? Wer ist dazu überhaupt fähig? Wie sieht es da mit Neutralität und Unabhängigkeit aus? Neutral und unabhängig könnten logischerweise nur nichtstaatliche Einrichtungen sein!
Nicht im Sinne einer kontrollbefugten Institution. Aber wenn z.B. der Minister sich in einen Fall eines Parteifreundes einmischen würde, gäbe das definitiv Protest und würde publik werden. Daher beschränken sich die Weisungen eher auf "Schwarzfahrer hart verfolgen!" etc.
Die Justiz ist tatsächlich recht sensibel, was Einmischungen angeht.
Das klingt recht gut, auch wenn ich mir das mit dem Publikmachen und Protest zumindest nicht flächendeckend vorstellen kann.
Wenn der Justizminister dem Oberstaatsanwalt zu verstehen gibt, dass es für seine Karriere, z. B. Ernennung zum Richter, förderlich wäre, einen bestimmten Fall nicht zur Anklage zu bringen, ist das ja noch nicht mal eine Weisung. Wie sollte dies je publik werden? Das würden ja wahrscheinlich noch nicht mal die meisten Kollegen in der Staatsanwaltschaft mitkriegen.
Warum kommen dann die meisten EU- und sonstigen hochzivilisierten Staaten ohne diese Weisungsgebundenheit aus? Und wie haut das mit dem Gleichheitsgrundsatz über Ländergrenzen hinweg hin?
Ein gewaltiges Problem: Die Exekutive entscheidet, welche Fälle zur Anklage kommen und welche nicht!!! Damit kann ich
Schau dir mal z. B. die Genese des italienischen Justizwesens an!
Der deutsche Richterbund fordert deswegen auch die Abschaffung der Weisungsbefugnis des Ministeriums.
Ich hab mal mit meiner Staatsanwältin geredet. Sie weiß in paar Jahren Tätigkeit nur von 3 Fällen, in denen es solche Weisungen gab. Bei denen schauen alle genau hin.
Oder mit anderen Worten: Eine politische Einflussnahme ist theoretisch möglich, faktisch aber sehr unwahrscheinlich. Trotzdem sollte man das wohl abschaffen.
Das sollte man aber nicht mit der Weisungsgebundenheit innerhalb der Staatsanwaltschaft verwechseln. Diese halte ich schon sinnvoll, sonst gäbe es oft zufällige Ergebnisse.
Staatsanwalt würd ich aber unter anderem auch wegen dieser Weisungsgebundenheit nicht werden wollen. Ich müsste dann teilweise etwas vertreten, hinter dem ich nicht stehen könnte.
Danke, dass du uns fachliche Einblicke in deine juristische Tätigkeit und deine Haltung dazu gibst!
Das bedeutet, dass eine Staatsanwältin fast einmal jährlich solche Weisungen mitbekommen hat. Wenn man das ganz grob hochrechnet, sind wir wohl in D bei einer drei- oder vierstelligen Zahl pro Jahr! Das würde ich schon als ernstes Problem bezeichnen und die Gewaltenteilung damit als weitgehend ausgehebelt.
Da stimme ich dir zu. Ohne interne Richtlinien wird es nirgendwo gehen.
In welche Richtung gehst du, wenn man fragen darf? Rechtsanwalt, Rechtspfleger, Richter?
Da hätte ich noch was:
Aber sowas ließe sich natürlich kaum jemals beweisen.