RE: Weekly Digest#12 - Mittwoch 22.08.2018
was auch berichtenswert wäre:
Änderung des Medienstaatsvertrags.
Pietsmiet hat darüber ganz sorgenlos berichtet, Heiko Schrang dagegen ziemlich dramatisch. bis 30.09. kann man wohl Feedback einreichen.
feedback einreichen https://www.rlp.de/index.php?id=27687
S. 11, mögliche Änderung § 20b
https://www.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Medienpolitik/Medienstaatsvertrag_Online_JulAug2018.pdf
Vorher:
§ 20 b Hörfunk im Internet
Wer Hörfunkprogramme ausschließlich im Internet verbreitet, bedarf keiner Zulassung. Er hat das Angebot der zuständigen Landesmedienanstalt anzuzeigen. Im Übrigen gilt § 20 a entsprechend.
Nach Änderung:
§ 20 b Bagatellrundfunk
(1) Keiner Zulassung bedürfen 1. Rundfunkprogramme, die aufgrund ihrer geringen journalistisch-redaktionellen Gestaltung, ihrer begrenzten Dauer und Häufigkeit der Verbreitung, ihrer fehlenden Einbindung in einen auf Dauer angelegten Sendeplan oder aus anderen vergleichbaren Gründen nur geringe Bedeutung für die individuelle und öffentliche Meinungsbildung entfalten, 2. Rundfunkprogramme, die jedenfalls weniger als 5000 Nutzern zum zeitgleichen Empfang angeboten werden, 3. Rundfunkprogramme im Internet, die regelmäßig im Monatsdurchschnitt weniger als 20.000 Zuschauer erreichen [oder vorwiegend dem Vorführen und Kommentieren des Spielens eines virtuellen Spiels dienen].
Die zuständige Landesmedienanstalt bestätigt die Zulassungsfreiheit auf Antrag durch Unbedenklichkeitsbescheinigung. [...]